Atopisches Ekzem
Abrechnung abhängig von Zusatzqualifikation
Bei der Behandlung von Kassenpatienten mit atopischem Ekzem zeigt sich einmal mehr die Crux des Pauschalen-Systems im EBM: Ohne Zusatzqualifikation Allergologie lassen sich fast nur Versichertenpauschale und Zusatzpauschalen ansetzen. Nach GOÄ sieht die Sache freilich anders aus.