Außerhalb der Sprechstunde
In der UV-GOÄ ist alles anders
Zuschläge für die Inanspruchnahme außerhalb der Sprechstunde sind in der UV-GOÄ anders geregelt als in der GOÄ. Hier gibt es dafür eigene Gebührenziffern und das Kriterium, dass der Arzt "nicht in der Praxis erreichbar war, sondern diese erst zur Behandlung aufsuchen musste".