Ohne Begründung
Diese Regeln gelten für die Abdingung
Der 3,5-fache Satz ist nicht immer die Höchstgrenze für Gebühren in der GOÄ. Ärzte dürfen für persönliche Leistungen durchaus eine höhere Vergütung mit dem Patienten vereinbaren. Für diese sogenannte Abdingung gelten allerdings besondere Spielregeln.