Tipps für die Abrechnung
Eigene Regeln fürs Screening nach GOÄ
Um Hautkrebs vorzubeugen, können sich Kassenpatienten ab 35 alle zwei Jahre untersuchen lassen. Ärzte können die Leistung aber auch Privatpatienten anbieten – müssen aber akribisch dokumentieren. Denn: Auch in der PKV gelten Einschränkungen.