Unklare Vergütung bei Hautkrebs-Screening
BERLIN (eb). Wenige Tage vor der Einführung des Hautkrebs-Screenings als Kassenleistung zum 1. Juli steht nach wie vor die Vergütungsfrage für die erbringenden Ärzte offen.
Derweil bilden sich die Hausärzte, die diese Leistung dann auch erbringen dürfen, entsprechend fort. Bereits jeder fünfte Kollege hat die Fortbildung absolviert.