Montag, 20. Mai 2013
Ärzte Zeitung online, 02.08.2012

Zytostatika

Abgabe in Kliniken immer steuerfrei?

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes kann die Umsatzsteuer bei Zytostatika aus Kliniken für ambulante Therapien EU-rechtswidrig sein. Daher hat er die Frage nun zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof gegeben.

Abgabe in Kliniken immer umsatzsteuerfrei?

Konfektionierung von Zytostatika in der Klinikapotheke: Für ambulante Behandlungen könnten sie womöglich umsatzsteuerfrei sein.

© Thomas Frey / imago

MÜNCHEN (fl). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg muss darüber entscheiden, inwieweit die Abgabe von Arzneimitteln durch Krankenhausapotheken bei ambulanten Behandlungen in Kliniken umsatzsteuerfrei ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Frage dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.

Im konkreten Fall wurden Krebspatienten in einer Klinik stationär und ambulant behandelt.

Da in dem Versorgungsgebiet nicht genügend niedergelassene Ärzte die ambulante Therapie sicherstellen konnten, erhielten die Krankenhausärzte die Erlaubnis die ambulante Krebsbehandlung bei den Patienten als selbstständige Ärzte durchzuführen.

Die Krankenhausapotheke lieferte die für die Chemotherapie notwendigen Zytostatika.

Das Finanzamt stellte dabei fest, dass die Krankenhausapotheke die Arzneimittel ohne Berechnung der Umsatzsteuer abgeben hat. Stationäre Krankenhaus- und Heilbehandlungen in den Räumen der Klinik seien zwar umsatzsteuerfrei und damit auch die ambulante Behandlung an sich.

Die Abgabe von Zytostatika durch die Krankenhausapotheke zur Durchführung der ambulanten Therapie sei jedoch umsatzsteuerpflichtig. Seit 2005 gebe es eine entsprechende Verwaltungsanweisung, so dass der Krankenhausträger Umsatzsteuer nachzahlen müsse.

Der BFH sah dies jedoch in seinem Beschluss nicht so klar. Nach EU-Recht und nationalem Recht können "die mit dem Betrieb der Krankenhäuser eng verbundenen Umsätze" steuerfrei sein.

Ob die Abgabe der Arzneimittel durch die Krankenhausapotheke als mit der Heilbehandlung "eng verbundene Umsätze" anzusehen ist, müsse der EuGH nun entscheiden.

Az.: V R 19/11

| Share

Schreiben Sie einen Kommentar

Überschrift

Text
Weitere Top-Meldungen

Transplantation: BÄK-Richtlinien sollen unter die Lupe

Das Transplantationsgesetz im Umbruch: Innerhalb von einem Jahr könnte es zum vierten Mal geändert werden - jetzt wegen der BÄK-Richtlinien. Auch eine neue Strafvorschrift ist möglich. mehr »

Einbußen errechnet: So teuer kommt Ärzte die Bürgerversicherung

Kommt der einheitliche Krankenversicherungs­markt nach der Bundestagswahl, geht es Ärzten an den Geldsäckel. Wie stark, hat jetzt der PVS-Verband errechnet. Für bestimmte Fachgruppen sind Einbußen von bis zu 40 Prozent des Praxishonorars zu erwarten. mehr »

Vorsicht bei Mett: Geflügel nicht mehr größtes Salmonellenrisiko

Wer Eier oder Hähnchen isst, ist besonders gefährdet für Salmonellen, hieß es noch vor Jahren. Mittlerweile sind andere Lebensmittel riskant. mehr »