Bundesregierung

Längeres Arbeiten soll attraktiver werden

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BERLIN. Die Bundesregierung will mehr Menschen zum Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze motivieren. Das sieht ein neuer Gesetzentwurf zur Flexi-Rente vor. "Mittlerweile sind mehr als die Hälfte der 60- bis 64-Jährigen erwerbstätig", heißt es in dem Entwurf. Um Ältere möglichst lange im Erwerbsleben zu halten, solle der Übergang in den Ruhestand flexibler werden. Zentrales Instrument soll der Abbau von Hindernissen für eine vorgezogene Teilrente sein, die mit Teilzeitarbeit kombiniert wird.

Wenn man mehr als 450 Euro hinzuverdient, greifen heute für jeden individuell berechnete, feste Hinzuverdienstgrenzen. Je nach Höhe sinkt die Teilrente dann auf zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel der Vollrente. Künftig sollen die festen Grenzen wegfallen. Wird eine Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro pro Jahr überschritten, werden 40 Prozent des Betrages darüber von der Rente abgezogen.

Der Entwurf nennt Beispiele. So werden bei einem Hinzuverdienst von 18.000 Euro pro Jahr 390 Euro von der Rente abgezogen: Der die 6300-Euro-Grenze übersteigende Betrag liegt bei 11.700 Euro, pro Monat also 975 Euro - und davon 40 Prozent. Läge die Vollrente bei 1200 Euro, käme man auf eine Teilrente von 810 Euro.

Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Formulierungshilfe des Sozialministeriums für die Koalitionsfraktionen. Die hatten das Konzept für die Flexi-Rente ausgehandelt. Gedacht ist der Plan als Gegengewicht zur abschlagsfreien Rente mit 63. Weitere Reformschritte bei der Rente sollen folgen - etwa eine Aufwertung von Kleinrenten unter dem Schlagwort Lebensleistungsrente.

Ein umfassendes Rentenkonzept plant Ministerin Andrea Nahles (SPD) für diesen Herbst.Der Flexi-Rentenentwurf sieht auch vor, dass man anders als heute höhere Renten erreichen kann, wenn man neben einer Vollrente einer Beschäftigung nachgeht. Wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Regelalters Rente bekommt und weiterarbeitet, zahlt der Arbeitgeber bisher seinen Teil des Beitrags ein, ohne dass die Rente steigt. Künftig soll auch der Beschäftigte seinen Teil einzahlen können - beide Teile sollen dann rentensteigernd wirken.

Wenig attraktiv ist derzeit auch die Möglichkeit, Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten durch frühere Zahlungen auszugleichen. Der Abzug beträgt immerhin 0,3 Prozent pro Monat. Um das auszugleichen, darf man aber erst ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen, es werden dann oft recht hohe Zahlungen nötig.

Um das zu strecken, soll man dafür künftig schon ab 50 zahlen können.Heute sind Arbeitnehmer ab der Regelaltersgrenze zudem zwar versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber müssen aber ihren Anteil an Beiträgen zur Arbeitsförderung weiter zahlen - diese Beitragspflicht soll für fünf Jahre entfallen.Für die Rentenkasse rechnet die Bundesregierung zunächst mit Mehreinnahmen von 66 Millionen Euro, die dann weniger werden. 2020 woll die Rentenkasse durch das Gesetz dann mit 30 Millionen Euro belastet sein. Auch Prävention und Reha sollen gestärkt werden, sodass mehr Ältere fit für die Arbeitswelt bleiben. Allein dieser Posten wird mit Kosten von 26 Millionen Euro pro Jahr für die Rentenkasse veranschlagt. (dpa)

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