Kommentar zur Behandlungsfehlerstatistik
Opfer der eigenen Fehler?
Schon ein vom Patienten unterstellter Behandlungsfehler kann einen Arzt schwer unter Druck setzen. Fachleute sprechen sogar vom "Arzt als zweitem Opfer", der für einen Fehler mit seiner psychischen und emotionalen Gesundheit bezahlt.
Dass es zwei vorgerichtliche Instanzen - die der Krankenkassen und die der Ärztekammern - gibt, die von Patienten vorgetragene Verdachtsfälle auf Behandlungsfehler neutral prüfen, ist daher sowohl für möglicherweise geschädigte Patienten als für die betroffenen Ärzte gut.
Die Verfahren machen nämlich deutlich, auch den Patienten und deren Angehörigen, dass Komplikationen und unerwünschte Behandlungsergebnisse oft Teil der Krankheit sind, und nicht zwingend der Diagnose und Therapie zuzuschreiben sind.
Die Kassen haben erst vor Monatsfrist eingeräumt, dass auch die tatsächlich festgestellten Fehler oft das Ergebnis einer Kette von Versäumnissen in komplexen Mechanismen seien. Und in dieser Kette ist der Arzt nur ein Glied.
Es ist realitätsfern, ein fehlerfreies System zu fordern. Dennoch sind alle Beteiligten aufgefordert, an der Fehlerminimierung - Stichworte Arbeitszeiten, Abläufe und Personalschlüssel - weiter zu arbeiten, um Patienten, aber auch die Ärzte vor Behandlungsfehlern zu schützen.
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