Behandlungsfehler

Deutlich mehr Anträge in Nordrhein

Immer mehr Kassen verweisen ihre Versicherten an die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein, um Schadenersatzansprüche zu verfolgen.

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KÖLN. Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein (GAK) spürt die ersten Folgen des Patientenrechtegesetzes. Nach Einschätzung des Gremiums verweisen die Krankenkassen Versicherte immer häufiger an die GAK.

Hintergrund ist die Tatsache, dass die Kassen durch das Patientenrechtegesetz seit dem 20. Februar dieses Jahres in der Pflicht sind, Versicherte bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen zu unterstützen.

Das kann durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) erfolgen oder eben durch den Hinweis auf die zuständige Gutachter- oder Schlichtungsstelle.

Von der letztgenannten Möglichkeit machen die Kassen nicht selten Gebrauch, heißt es im Tätigkeitsbericht der GAK für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013.

"Damit verbunden ist zwangsläufig eine Verlagerung der Kosten für Begutachtungen vom kassenfinanzierten MDK auf die überwiegend durch ärztliche Kammerbeiträge und zum geringeren Anteil durch pauschale Kostenbeteiligung ärztlicher Berufshaftpflichtversicherer finanzierten ärztlichen Gütestellen."

In Einzelfällen hätten Haftpflichtversicherer diese Entwicklung schon zum Anlass genommen, ihre Zustimmung zum Begutachtungsverfahren bei der GAK zu verweigern, berichten die Gutachter. Der Grund: Diese Kostenverlagerung wollten die Versicherer nicht unterstützen.

Fehlerquote bleibt durchschnittlich

Bei der GAK gingen im Berichtszeitraum 2012/2013 insgesamt 2235 neue Begutachtungsanträge ein, das war eine Zunahme um 6,9 Prozent. "Unter den neuen Begutachtungsanträgen fand sich mit 367 (16,4 Prozent) ein nicht unerheblicher Anteil, der erkennbar nach einer Beratung des Antragstellers durch seine Krankenkasse gestellt wurde."

Von Oktober 2012 bis Ende September 2013 erledigten die Gutachter 2153 Verfahren, das waren deutlich mehr als die 1935 ein Jahr zuvor. Dennoch erhöhte sich der Bestand offener Verfahren von 1730 auf 1812.

Die GAK erprobt auf Wunsch des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums die Begutachtungen ohne ärztliche Beteiligung. In 125 Fällen hatten Ärzte, die sich einem Behandlungsvorwurf gegenüber sahen, die Mitwirkung an dem Verfahren verweigert.

Das ist so viel wie 2011/2012, dem ersten Jahr der Erprobung des neuen Vorgehens, als 124 Ärzte nicht mitmachten. 65 Patienten hielten an dem Verfahren fest und besorgten sich auf eigene Kosten Kopien der Krankenunterlagen.

Bei 29,09 Prozent der insgesamt begutachteten Fälle stellten die Mediziner und Juristen einen Behandlungsfehler fest, nach 30,94 Prozent im Vorjahreszeitraum. Die Quote lag damit aber noch im Bereich der üblichen Schwankungsbreite um den langjährigen Durchschnitt von 32,12 Prozent.

Die durchschnittliche Dauer der Verfahren mit medizinisch-juristischer Begutachtung betrug 11,8 Monate. Vier Fünftel der Fälle waren nach 15 Monaten abgeschlossen. (iss)

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