Arzthaftung
Schmerzensgeld für zu großes Zahnimplantat
KOBLENZ. Verrechnet sich ein Zahnarzt und setzt seinem Patienten versehentlich ein zu großes Implantat ein, ist eine Schmerzensgeldforderung in Höhe von 5000 Euro nicht als unangemessen hoch anzusehen.
Zumindest dann nicht, wenn der Betroffene sechs Tage lang unter starken Nervenschmerzen zu leiden hatte und der zahnärztliche Fehlgriff zu einer dauerhaften Gefühlsbeeinträchtigung im Behandlungsbereich führte. Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline (DAH) mit Blick auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz hin.
Laut DAH konnte der Zahnarzt zwar durch das Zurückdrehen des Implantates eine gewisse Dekompression herbeiführen, doch noch immer ragte der fehldimensionierte Zahn leicht in den Nervenkanal hinein. Nicht mehr korrigieren lassen habe sich jedenfalls der Umstand, dass das Implantat in der Tat viel zu groß sei.
Das Mainzer Landgericht sprach dem Patienten ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro. Das habe der Zahnmediziner für unangemessen und nicht vertretbar gehalten und wollte maximal 2500 Euro bezahlen.
Mit dem Ansinnen scheiterte der Zahnarzt aber laut DAH beim rheinland-pfälzischen Oberlandesgericht. (maw)
Az.: 5 U 1202/13