Behandlungsfehler

Brennpunkt Orthopädie

Drei Viertel der Behandlungsfehler betreffen den stationären Sektor, ein Viertel den ambulanten. Das gilt jedenfalls für die von den ärztlichen Schlichtungsstellen erhobenen Daten. Ursachen dafür sind auch die langen Arbeitszeiten und der Leistungsdruck.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck und Ilse SchlingensiepenIlse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Besteck komplett? Wer an Behandlungsfehler denkt, dem fällt unweigerlich die schon berüchtigte Schere im Bauchraum ein. Das Gros ärztlicher Missgeschicke ist aber weit weniger spektakulär.

Besteck komplett? Wer an Behandlungsfehler denkt, dem fällt unweigerlich die schon berüchtigte Schere im Bauchraum ein. Das Gros ärztlicher Missgeschicke ist aber weit weniger spektakulär.

© Maurizio Gambarini / dpa

BERLIN/DORTMUND. 2243 Behandlungsfehler (-1,6 Prozent) haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern 2013 festgestellt. Damit entschieden sie mehr als jeden vierten Antrag auf Prüfung im Sinne der Patienten.

Sie bestätigten auch 77 Todesfälle als Folge eines Behandlungsfehlers. Das geht aus den Zahlen hervor, die die Bundesärztekammer am Montag in Berlin vorgestellt hat.

38 Prozent der Fehler hätten zu Dauerschäden geführt, 58 Prozent zu geringfügigen und vorübergehenden Schäden, hieß es. Erstmals seit 2007 ist die Anzahl der Anträge zurückgegangen, die die Kammer-Einrichtungen bearbeiten mussten. Sie sank leicht von 12.232 auf 12.173.

Rechtsanwalt Johann Neu, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern, betrachtet das als Zeichen dafür, "dass Patienten zufriedener sind mit der ärztlichen Behandlung". Nach seinen Angaben sind derzeit rund 3900 Anträge offen.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 7922 Anträge geprüft. Am häufigsten wandten sich Patienten nach der Behandlung von Gonarthrose, Coxarthrose oder Frakturen an die Schlichtungsstellen. Daher betrafen die meisten Fälle die Orthopädie/Unfallchirurgie. Von den geprüften Ärzten waren fast drei Viertel im Krankenhaus tätig, nur 26,8 Prozent niedergelassen.

Die meisten Fehler im niedergelassenen Bereich passierten bei der Brustkrebsbehandlung. Bei 25 von 101 Anträgen zu dieser Indikation stellten die Gutachter Fehler fest. Auch die ambulante Rückenschmerzbehandlung ist offensichtlich fehleranfällig. Hier wurden 18 Fehler festgestellt.

Bei der ambulanten Behandlung der Gonarthrose gab es 16 Fehler, bei Deformitäten an Zehen und Fingern 14, und bei Unterschenkel- und Sprunggelenkfraktur sowie Koxarthrose jeweils 12 Fehler.

Patientenschützer vermuten nur Spitze des Eisbergs

Einen "Fehlerschwerpunkt" im niedergelassenen Bereich beobachtet Neu bei der Diagnostik. 37 Prozent der festgestellten Fehler waren diesem Bereich zuzuordnen. In den Kliniken passierten die meisten Fehler bei operativen Eingriffen (29 Prozent), und zwar vor allem bei der Behandlung der Koxarthrose (73 Fehler), der Unterschenkel- und Sprunggelenksfraktur (64) und der Kniegelenksarthrose (57).

"Überlange Arbeitszeiten und ständiger Leistungsdruck erhöhen natürlich die Fehlerwahrscheinlichkeit", so Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern. Das sieht man bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe ähnlich, die den BÄK-Termin zum Anlass nahm, die eigene regionale Fehlerstatistik 2013 vorzustellen.

Demnach gingen bei der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen der ÄKWL 2013 Jahr 1440 Anträge ein (-6,6 Prozent). Bei den Verfahren, die die Kommission mit einer inhaltlichen Entscheidung beendete, erkannte sie in 14,6 Prozent auf einen für den Gesundheitsschaden kausalen Behandlungsfehler. In 3,5 Prozent wurde ein Fehler festgestellt, der aber nicht kausal zu einem Schaden geführt hatte.

Kritik an den Zahlen zu ärztlichen Behandlungsfehlern übt unterdessen die Deutsche Stiftung Patientenschutz. Die Angaben der Kammern bildeten nur "die Spitze des Eisberges". Niemand wisse genau, wie viele Patienten Behandlungsfehler erleiden.

Daher appelliert die Stiftung an die Bundesregierung, ein "Zentralregister für Behandlungsfehler zu schaffen" und zudem jede ärztliche Einrichtung zu verpflichten, eigene Behandlungsfehler zu veröffentlichen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Aussagekräftige Zahlen

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