Statistik

Weniger Arztfehler, doch Experten unzufrieden

Statistisch gesehen sind Arztfehler rückläufig, so eine neue MDK-Statistik. Doch aus anderem Grund schlagen gleichzeitig mehrere Gesundheitsspezialisten Alarm.

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Ein Gesetz mit sieben Siegeln? Die Anzahl an Arztfehlern sinkt, doch Experten kritisieren das Patientenrechtegesetz.

Ein Gesetz mit sieben Siegeln? Die Anzahl an Arztfehlern sinkt, doch Experten kritisieren das Patientenrechtegesetz.

© ArTo / Fotolia

BERLIN. Die Zahl der Arztfehler laut Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Diese beliefen sich auf 3564, so die Arztfehlerstatistik 2016.

"Leider bedeutet das jedoch nicht, dass sich das Risiko, einen Behandlungsfehler zu erleiden, generell verringert hätte" sagte Dr. Stefan Gronemeyer. Er ist leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Diensts des GKV-Spitzenverbandes (MDS).

Zwei Drittel der Beschwerden bezogen sich auf die stationäre Behandlung, ein Drittel auf niedergelassene Ärzte. Die meisten Vorwürfe richteten sich gegen die Fachrichtung Orthopädie und Unfallchirurgie. Die meisten Fehler passierten bei der operativen Therapie mit 31 Prozent, gefolgt von der Befunderhebung mit 25 Prozent.

Problemfeld: Datenlage

Erste Reaktionen kamen von Bündnis 90 / Die Grünen. Die Sprecherin für Gesundheitspolitik, Maria Klein-Schmeink, kritisierte das Patientenrechtegesetz: "Das Gesetz hat das bestehende Recht zwar bekannter gemacht, aber die entscheidende Frage, wie geschädigte Patienten ihre berechtigten Anliegen durchsetzen können, ist immer noch nicht gelöst." Sie spricht sich für einen Härtefallfonds aus, der einspringt, wenn möglicherweise geschädigte Patienten weitere Behandlungen brauchen.

Die allgemeine Datenlage sei unbefriedigend und es gebe keine systematische Erfassung von Behandlungsfehlern, so die Grüne weiter. Auch MDK-Vize Gronemeyer forderte deshalb eine Meldepflicht für unerwünschte Ereignisse in Praxis und Krankenhaus.

Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den Spitzenverband in medizinischen Fragen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) berät dagegen die einzelnen gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherungen auf Landesebene – und prüft so auch Arztfehler. (ajo/af)

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