Tarifeinigung

Mehr Geld für MFA

In zwei Stufen sollen die Tarifgehälter der Medizinischen Fachangestellten steigen. Die erste Erhöhung findet bereits mit dem Septembergehalt statt: Damit erhalten die MFA 4,5 Prozent mehr. Allerdings wurde auch an den Gehaltsgruppen gedreht.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Mehr Geld ins Gehaltssparschwein? Das wird es auch für die Azubis in den Praxen geben.

Mehr Geld ins Gehaltssparschwein? Das wird es auch für die Azubis in den Praxen geben.

© Frank Rumpenhorst / dpa

BERLIN. Nicht nur eine Gehaltserhöhung: Der neue Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) auf den sich die Vertragsparteien in ihrer dritten Tarifrunde am 9. Juni geeinigt haben, sieht auch eine veränderte Tarifstruktur vor.

Dabei werden die Gehälter in zwei Stufen erhöht: Ab September gibt es ein Plus von 4,5 Prozent und ab April 2014 noch einmal ein Plus von drei Prozent.

Zusätzlich sollen die Fachangestellten für die Monate April bis September eine Einmalzahlung von 375 Euro erhalten. Für Teilzeitbeschäftigte wird diese Einmalzahlung anteilig ausbezahlt.

Damit decken die Tarifparteien die Zeit ab, in der es eigentlich schon ein Gehaltsplus hätte geben sollen. Denn der bisherige Tarifvertrag ist offiziell Ende März dieses Jahres ausgelaufen.

Da es bis zum April aber noch keine Einigung auf einen neuen Vertrag gab, lief der Vorgängervertrag weiter.

10 Euro Stundensatz wird erreicht

Mit der zweiten Erhöhung der Tarifgehälter im April 2014 wird dann auch der vom Verband der medizinischen Fachberufe (VmF) lang eingeforderte Eingangstundensatz für Berufsanfänger von zehn Euro brutto erreicht.

"Wir sind dann bei 10,08 Euro in der Tätigkeitsgruppe 1", sagt Magret Urban, zuständig für das Ressort Tarifpolitik beim VmF. Bislang betrug der Einstiegsstundensatz 9,21 Euro, im September werde er auf 9,79 Euro ansteigen, erklärt Urban.

Aber: Das Gehaltsplus geht auch mit einer neuen Struktur der Tätigkeitsgruppen und der Berufsjahrgruppen einher. Statt der bisher vier, wird es künftig sechs Tätigkeitsgruppen geben.

Damit wollen die Tarifparteien den MFA vor allem ermöglichen, für qualifizierte Fortbildungen auch eine entsprechende Entlohnung zu erhalten und schneller in eine andere Gehaltsgruppe aufzusteigen.

Um die Tätigkeitsgruppen zwei und drei zu erreichen, müssten Fachangestellte aber nicht zwingend die im Tarif genannten Fortbildungen nachweisen, so Urban. "Hier zählt auch die Berufserfahrung der MFA."

Denn oft führen sie die entsprechenden Tätigkeiten in den Praxen ja bereits aus. Das ist laut Urban vor allem für die älteren Kolleginnen wichtig.

Denn mit der Ausweitung der Tätigkeitsgruppen geht auch eine Kappung der Berufsjahrgruppen einher: Mit dem neuen Tarifvertrag wird es nur noch fünf Berufsjahrgruppen, die in Vierer-Schritten erreicht werden, geben.

Die letzte Berufsjahrgruppe beginnt demnach mit dem 17. Berufsjahr. Bislang waren es sieben Berufsjahrgruppen.

Mehr Qualifikation, mehr Geld

"Wir wollten vor allem ein inhaltliches Zeichen setzen", sagt Dr. Cornelia Goesmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von MFA/Arzthelferinnen (AAA).

Zwar sieht sie das Gehaltsplus durchaus als vorzeigbares Ergebnis, wenn man es mit den aktuellen Tarifabschlüssen in anderen Berufsgruppen vergleiche.

Aber es geht auch der Arbeitgebergruppe vorwiegend darum, den Einsatz für den Betrieb und die eigene Qualifizierung zu stärken. MFA, die mehr Gehalt haben wollten, müssten sich künftig stärker qualifizieren, sagt Goesmann.

Für die Erhöhung haben die Tarifparteien dabei jeweils als Berechnungsgröße einen Mittelwert aus der jeweiligen Berufsjahr- bzw. Tätigkeitsgruppe gewählt, erläutert Urban.

Der Tarifvertrag sieht aber eine Besitzstandswahrung für die Fachangestellten vor. Das heißt, eine Gehaltsstufe bzw. -höhe, die sich die MFA bereits erarbeitet haben, können ihnen die Praxischefs nicht mehr streitig machen.

Mit dem neuen Tarif sei es aber nun für jede MFA möglich, sich aus der Tätigkeitsgruppe 1 hochzuarbeiten, sagt Urban. Allerdings müssten die Praxischefs den Fachangestellten auch die nötigen Fortbildungen, die es braucht, um eine höhere Tätigkeitsgruppe zu erreichen, ermöglichen.

Auf der anderen Seite seien die MFA nun gefragt, mit ihren Arbeitgebern zu besprechen und auszuhandeln, in welcher Tätigkeitsgruppe sie sich sehen.

Ebenfalls erhöht werden die Gehälter der Auszubildenden. "Uns geht es darum, dass wir qualifizierten Nachwuchs für die Praxen gewinnen wollen", so Goesmann. Und da sich auch die Arztpraxen längst in einem Konkurrenzkampf um gute Nachwuchskräfte befänden, müsse man hier zum Teil eben auch ein gehaltliches Zeichen setzen.

Denn bislang lagen die Azubi-Gehälter der MFA eher im Mittelfeld. Ab September werden sie um 30 Euro erhöht, zum April 2014 und 2015 gibt es jeweils noch einmal eine Erhöhung um 30 Euro. Außerdem erhalten die Azubis im September dieses Jahres ebenfalls eine Einmalzahlung - in Höhe von 150 Euro. Der neue Tarifvertrag läuft bis 31. März 2016.

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