Kommentar zu Agnes, Verah und Co
Rückenwind für Delegation
Knapp 5000 Entlastungsassistentinnen - das ist ein deutliches Signal der Praxen. Nun wäre eine zeitgemäße Vergütung gefragt.
Veröffentlicht:Knapp 5000 AgnesZwei, EVA, Verah und Co zeigen ganz deutlich: Der Bedarf nach Delegation in der Arztpraxis ist groß. Das gilt sicher nicht nur für die Hausarztpraxis. Auch für Fachärzte können Praxismitarbeiterinnen mit Zusatzqualifikationen eine wertvolle Entlastung sein.
Von ihrem Einsatz profitieren auch nicht nur Patienten in unterversorgten Gebieten. Das zeigen Zufriedenheitsbefragungen und Evaluationen aus Sondervertragsmodellen in Brandenburg und Baden-Württemberg.
Es scheint mithin, als ob die Wirklichkeit in Sachen Delegation das Abrechnungssystem der vertragsärztlichen Regelversorgung überholt hat. Als immerhin symbolische Anerkennung dieser Entwicklung darf die Delegationsvereinbarung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vom Herbst dieses Jahres gewertet werden.
Im EBM jedoch herrschen enge Beschränkungen und zudem knappe Bewertungen für Delegation. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass die Große Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart hat, Delegationsmöglichkeiten auszuweiten.
Bleibt zu hoffen, dass der Ankündigung zügig gesetzgeberische Taten folgen werden, damit der Weg dafür frei wird, dass qualifizierte Mitarbeiterinnen ihre Praxischefs in größerem Maßstab entlasten.
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