BAG-Urteil

Krankes Klinikpersonal hat Recht auf Tagdienst

Ausnahmen von der Regel: Klinikärzte und Pflegepersonal können sich wegen einer Krankheit vom Nachtdienst befreien lassen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Betroffenen sind dann nicht arbeitsunfähig.

Veröffentlicht:
Das Urteil lässt sich auch auf Ärzte übertragen.

Das Urteil lässt sich auch auf Ärzte übertragen.

© Thomas Hansen / fotolia.com

ERFURT. Können Klinikärzte und Pflegepersonal aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, sind sie deswegen noch lange nicht arbeitsunfähig.

Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt.

Im konkreten Fall ging es um eine Krankenschwester aus Potsdam. Wegen einer Erkrankung kann sie keine Nachtdienste mehr leisten. Die Klinik erklärte sie deswegen 2012 für arbeitsunfähig.

Die Krankenschwester verlangte dagegen, ohne Nachtschichten weiterarbeiten zu können - und bekam nun wie schon in der Vorinstanz von den obersten deutschen Arbeitsrichtern recht. (dpa)

Az.: 10 AZR 637/13

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“