Leitartikel zur ambulanten Weiterbildung
Ein vernünftiger Kompromiss
Ambulante und stationäre Versorgung müssen verknüpft werden - das gehört zum gesundheitspolitischen Repertoire. Doch wenn es wie bei der sektorenübergreifenden ambulanten Weiterbildung zum Schwur kommt, ist sich jeder selbst der Nächste.
Veröffentlicht:Drohungen, endlose Diskussionen und ein Arbeitskreis hinter verschlossenen Türen: Über die Konfrontation zwischen Marburger Bund (MB) und niedergelassenen Ärzten zur sektorenübergreifenden Weiterbildung in der ambulanten Versorgung auf dem Ärztetag in Hannover wird noch lange gesprochen werden. Gerne wird hinter vorgehaltener Hand über die Details getuschelt, wie es zu diesem Frontalzusammenstoß auf offener Bühne kommen konnte.
Vor dem Ausflug in die Gerüchteküche der sachliche Blick auf das Verhandlungsergebnis: Die sektorenübergreifende Weiterbildung in der ambulanten Versorgung für patientennahe Fächer wird nicht zur "Pflicht" - künftig "müssen" Inhalte in der ambulanten Versorgung gelernt werden, die nicht mehr in der Klinik angeboten werden.
Diese sprachliche Differenzierung mutet seltsam an - doch wurde die "Pflichtweiterbildung" für den MB zu einem Reizwort, das im Arbeitskreis entschärft werden musste.
Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Weiterbildung kann nur dann erfolgen, sobald das Sozialgesetzbuch V die Finanzierung vorschreibt.
Wo ihre Weiterbildung stattfindet, entscheiden die jungen Ärzte selbst. Um den - oft mehrfachen - Übergang zwischen stationärer und ambulanter Weiterbildungsstätte zu koordinieren, werden ...