Studium

Public Health: Promotionsrecht für Hochschule Fulda

Erstmals haben die jährlich etwa 50 bis 60 Absolventen die Möglichkeit, mit einer Promotion zum Doktor in Public Health die dritte Stufe der akademischen Qualifikation in Fulda abzuschließen.

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FULDA. Die Hochschule Fulda hat vom Hessischen Wissenschaftsministerium nun auch für die Fachrichtung Public Health das eigenständige Promotionsrecht verliehen bekommen. Das Ministerium erkenne damit die besondere Forschungsstärke dieses Bereichs an. Erstmalig haben die jährlich etwa 50 bis 60 Absolventen die Möglichkeit, mit einer Promotion zum Doktor in Public Health die dritte Stufe der akademischen Qualifikation in Fulda abzuschließen. Ziel von Public Health ist, die Gesundheit der Bevölkerung und besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen zu erhalten.

"Für die Fachrichtung Public Health ist dieser Schritt in mehrerer Hinsicht überfällig", kommentiert Beate Blättner, Professorin am Fachbereich Pflege und Gesundheit und bis November 2016 stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH). "Fulda ist einer von acht Standorten in Deutschland, der sich in Lehre und Forschung intensiv mit der Wissenschaft und Praxis zur Vermeidung von Krankheiten, zur Verlängerung des Lebens und zur Förderung von physischer und psychischer Gesundheit unter Berücksichtigung einer gerechteren Verteilung und einer effizienten Nutzung vorhandener Ressourcen befasst. Wir sind aufgrund unseres Engagements in der Forschung, den einschlägigen Fachgesellschaften und der Ausbildung sowie aufgrund unserer inzwischen fachlichen und methodischen Tiefe innerhalb der deutschen Public Health Szene längst als ein den Universitäten gleichwertiger Standort anerkannt", so Blättner. (maw)

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