Anerkennung

Hohe Hürden für Pfleger?

Noch mehr als bei Ärzten ruckelt es anscheinend bei der Anerkennung von Vertretern der Gesundheitsfachberufe, die ihren Abschluss außerhalb der EU erworben haben. Am Pranger stehen Kliniken und Schulen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Die Pflege braucht Fachkräfte aus dem Ausland. Doch bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse hapert es.

Die Pflege braucht Fachkräfte aus dem Ausland. Doch bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse hapert es.

© Jochen Tack / AOK-Mediendienst

BERLIN. Stehlen sich Kliniken bei der Gewinnung von Fachkräften für die Pflege aus der Verantwortung – zumindest, wenn es um potenzielle Mitarbeiter geht, die ihren Heilberufeabschluss außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums erworben haben? Ein entsprechender Vorwurf lässt sich aus dem "Bericht der Bundesregierung über die Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen des Bundes" lesen, den Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vergangene Woche dem Bundeskabinett vorgelegt hat.

Sind die beim Antrag auf Anerkennung vorgelegten Unterlagen nicht ausreichend, haben die Antragsteller in den Gesundheitsfachberufen die Wahl zwischen einer Kenntnisprüfung oder Anpassungsmaßnahmen wie Lehrgänge. Bei den Anpassungsmaßnahmen wurde im Bericht, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, von Länderseite "insbesondere die fehlende Praktikabilität bemängelt, weil eine Regelung zur Finanzierung der Anpassungsmaßnahmen fehle und die Schulen sowie Krankenhäuser nicht zur Mitwirkung bei den Maßnahmen verpflichtet seien. Hierdurch seien die Regelungen in der Praxis kaum umsetzbar", heißt es. An anderer Stelle wird der Ton schärfer, ist die Rede davon, es fehle "an der Bereitschaft der Schulen und Kliniken, an den Anpassungsmaßnahmen mitzuwirken."

Viele offene Fragen

Aus Ländersicht seien weitere wichtige Fragen offen, darunter die Kostenträgerschaft für die Lehrgänge, der Versicherungsschutz und die Entlohnung während des Lehrgangs.

Geregelt sind die Voraussetzungen und Verfahren zur Anerkennung von Drittstaatendiplomen in dem 2012 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, das auf der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen fußt.

Offenbart der Bericht im ärztlichen Bereich vor allem die langwierigen und zum Teil auf tönernen Füßen stehenden Anerkennungsverfahren inklusive Verifizierung von Drittstaatendiplomen und Arbeitszeugnissen sowie anderen Bescheinigungen und der Kenntnisprüfung, geht es im Bereich der Gesundheitsfachberufe um niedrigschwelligere Hürden – die dennoch für viele potenzielle Bewerber zu hoch zu sein scheinen.

Von den Ländern einhellig begrüßt wurde laut Bericht indes die Einrichtung der Zentralen Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz und der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die zum 1. September ihre Arbeit aufgenommen hat. Deren Schwerpunkt liegt auf der Erstellung detaillierter Gutachten zur Gleichwertigkeit der Berufsqualifikationen, die auf einer zentralen Datenbank abgelegt werden sollen, um einerseits die zuständigen Landesbehörden zu entlasten und andererseits die Antragsteller frühzeitig über die Anforderungen zu informieren.

Bei den Gesundheitsfachberufen wurden von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen explizit die hohen Kosten für die Verfahren angemerkt, die zulasten der Antragssteller gingen.

Wie die Gutachtenstelle auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" mitteilte, sind die Kosten für deren Beauftragung in Verwaltungsvereinbarungen festgelegt. Für ein detailliertes Gutachten sind demnach pauschal 515 Euro zu entrichten, für eine Echtheitsüberprüfung 145 Euro und für die Feststellung der Referenzqualifikation 206 Euro.

Fördermittel stehen bereit

Wie es im Bericht des Bundesgesundheitsministeriums heißt, gibt es für Antragsteller die Option der Förderung durch das Bundesarbeitsministerium – und zwar im Rahmen des Programms Integration durch Qualifizierung (IQ). In den beiden Jahren 2015 und 2016 seien im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege insgesamt 927 Teilnehmer qualifiziert worden. Davon hätten 822 an einer der 82 Qualifizierungsmaßnahmen teilgenommen, die für den Bereich der Pflege konzipiert sind – darunter 41 Anpassungslehrgänge, acht Vorbereitungskurse auf Kenntnisprüfungen und 33 Sprachkurse.

Mangelnde Sprachkenntnisse stellen nach Beobachtung der Länder teils eine große Belastung in den Anerkennungsverfahren dar und zögen diese mitunter sehr in die Länge. Berichtet wird auch von Antragstellern, die ihr Ansinnen der Anerkennung aufgrund von Sprachbarrieren nach Antragstellung nicht weiter verfolgt hätten.

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