14 Thesen

Die Anforderungen für künftige Arbeitsmediziner

Die Betriebsmedizin steht vor einem Pradigmenwechsel, findet die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin - dank des Präventionsgesetzes.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Betriesärzte sind für Mitarbeiter in Unternehmen der erste Ansprechpartner, wenn es um die Gesundheit am Arbeitsplatz geht.

Betriesärzte sind für Mitarbeiter in Unternehmen der erste Ansprechpartner, wenn es um die Gesundheit am Arbeitsplatz geht.

© Klaus Rose

ERLANGEN. Das im Juli in Kraft getretene Präventionsgesetz stellt aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) die Weichen für einen Paradigmenwechsel in der arbeitsmedizinischen Betreuung in den Unternehmen in Deutschland.

"Es besteht ein breit getragener Konsens darüber, dass die Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung nicht nur für die Lebensqualität, sondern auch zur ökonomischen Stabilisierung unserer Gesellschaft und unseres Gesundheitswesens unverzichtbar ist. Hierzu bedarf es einer an bestehende Settingansätze angepassten Systematik von Prävention und Gesundheitsförderung, die sowohl die Verantwortung des einzelnen Menschen als auch die seiner Lebens- und Arbeitswelt - also ein Zusammenspiel zwischen Verhaltens- und Verhältnisprävention - fördert und fordert", heißt es in der Einleitung der aktuellen DGAUM-Stellungnahme mit dem Titel "Arbeitsmedizin 4.0".

Salutogenetischer Ansatz

Darin hat die Gesellschaft 14 Thesen aufgestellt, welche Anforderungen sich künftig für Arbeitsmediziner im Zuge der - zum Teil kassenfinanzierten - Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und dem - unternehmensfinanzierten - Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) ergeben. Dabei steht die zentrale Forderung im Fokus, die Prävention müsse zu einer tragenden Säule im Gesundheitssystem werden.

Die DGAUM will das Wirken der Arbeitsmediziner vor allem unter der Prämisse der Salutogenese verstanden wissen. "Die Rolle von Arbeitsmedizinern und Betriebsärzten ist es, sowohl auf gesundheitsgerechte, salutogene Lebens- und Arbeitsbedingungen hinzuwirken als auch die Beschäftigten in den Unternehmen zu befähigen, die individuelle Kontrolle über ihre Gesundheit zu erhöhen und dadurch ihre Gesundheit aktiv zu fördern", heißt es.

Gerade im Arbeitsumfeld seien die Voraussetzungen gut, die Beschäftigten zu sensibilisieren. "Schon heute sind Arbeitsmediziner und Betriebsärzte im Rahmen der gesetzlich verankerten arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Lage, fast 43 Millionen arbeitende Menschen anzusprechen und für präventiv-medizinische Maßnahmen zu sensibilisieren oder gar zu gewinnen", betont die DGAUM.

In ihren Thesen sehen die Arbeitsmediziner Betriebsärzte vor allem auch als beratenden Partner für die Firmen in puncto Arbeitsmedizin 4.0.

Die Gestaltung eines BGM "setzt die Schaffung eines gemeinsamen Gesundheitsverständnisses, eine Analyse der Herausforderungen im BGM, eine Definition der BGM-Adressaten, die Festlegung von Teilelementen und Teilzielen sowie die Festlegung der Verantwortlichkeiten und Akteure voraus. Diese Aufgabe der Unternehmen können Betriebsärzte wesentlich unterstützen", erläutert These 5.

Sozialversicherungen als Partner

Für die DGAUM werden, wie sie in These 9 darlegt, mit der durch das Präventionsgesetz installierten Nationalen Präventionskonferenz die Sozialversicherungen zu wichtigen Akteuren im BGM auf Basis einer evidenzbasierten Präventionsstrategie. Sie sieht die Sozialversicherungen als wesentlichen BGF-Treiber mit großem Potenzial.

"Entsprechend den Vorgaben im Präventionsgesetz entwickeln die Krankenkassen im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung und den Pflegekassen eine gemeinsame nationale Präventionsstrategie und gewährleisten deren Umsetzung und Fortschreibung im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz."

Aus der Kooperation könnten neue Beschäftigungskonzepte, aber auch Ansätze zur Gestaltung von Arbeit und (Lebens-)Arbeitszeit resultieren, die geeignet seien, sowohl Beiträge zur Beschäftigungssicherung als auch zur aktiven Gestaltung des demografischen Wandels inklusive des Übergangs in den Ruhestand zu leisten, so die DGAUM.

Die Arbeitsmediziner fordern des Weiteren die Verknüpfung der Prävention mit den medizinischen Fakultäten. "Wenn Arbeitsmediziner und Betriebsärzte erfolgreich an der Schnittstelle zwischen präventiver Gesundheitsförderung, ambulanter Versorgung, arbeitsmedizinischer Vorsorge und berufsfördernder Rehabilitation arbeiten und dort eine Lotsenfunktion einnehmen wollen, bedarf es belastbarer Strukturen in Wissenschaft und Forschung", heißt es in These 10.

In These 12 fordert die DGAUM, arbeitsmedizinisches Basiswissen als obligaten Bestandteil im Medizinstudium zu verankern: "Die Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses beginnt an den Universitäten im Bereich der akademischen Lehre." Diese könne nicht fachfremd erfolgen.

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