Neuer Job und schwanger

Lohn vom ersten Tag

Selbst ein vor Jobantritt verhängtes ärztliches Beschäftigungsverbot für Schwangere entlässt den Arbeitgeber nicht aus der Lohnpflicht.

Veröffentlicht:

BERLIN. Wenn eine Schwangere aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten darf, hat sie auch bei einer Neuanstellung Lohnanspruch vom ersten Tag an. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.

Im Streitfall hatten Arbeitnehmerin und Arbeitgeber im November 2015 ein Arbeitsverhältnis mit Beginn am 1. Januar 2016 vereinbart. Im Dezember sprach ein Arzt wegen einer Risikoschwangerschaft ein ärztliches Beschäftigungsverbot aus. Die Frau konnte ihre Arbeit daher nicht aufnehmen.

Ärzte können während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bescheinigen, um Leben und Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen. Laut Mutterschutzgesetz haben die Schwangeren dann trotzdem Anspruch auf ihren Lohn. Der Arbeitgeber kann sich dieses Geld dann aus einem Umlagen-Topf zurückholen.

Im Streitfall wollte der Arbeitgeber aber keinen Lohn zahlen. Schließlich habe die Schwangere noch zu keinem Zeitpunkt eine Arbeitsleistung erbracht. Doch darauf komme es nicht an, urteilte nun das LAG Berlin. "Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten setzt keine vorherige Arbeitsleistung voraus." Entscheidend sei allein, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, die Schwangere aber wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots nicht arbeiten kann.

Der Arbeitgeber werde dadurch nicht unverhältnismäßig belastet, betonte das LAG. Denn wegen des Umlageverfahrens könne er sich das Geld erstatten lassen. Gegen dieses Urteil ließ das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt zu.

Aus der "Umlage U2" werden die Belastungen der Unternehmen ausgeglichen, die sich aus dem Mutterschutzgesetz ergeben. Dies soll die Benachteiligung von Frauen bei der Jobsuche vermindern. Beitragspflichtig sind seit 2006 alle Arbeitgeber. Bemessen werden die Beiträge nach den Bruttolöhnen, auch für Männer. (mwo)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Interview zur Morbiditätsentwicklung

Medizinsoziologe: „Die Gesundheit im mittleren Alter nimmt ab“

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“