Präventionsleistungen im Zuge der Flexirente
Betriebsärzte wollen ins Boot
KARLSRUHE/BERLIN. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) verbucht sich in puncto Flexirentengesetz einen Erfolg. Denn neben Veränderungen des Hinzuverdienstes nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze wurden mit Paragraf 14 Leistungen zur Prävention und mit Paragraf 17 Leistungen zur Nachsorge neu aufgenommen.
Wie der Verband hinweist, habe er als erster bereits 2013 auf die Notwendigkeit regelmäßiger betriebsärztlicher Beratungsgespräche und Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Prävention hingewiesen und die Forderung nach gesetzgeberisch sinnvollen und notwendigen Regelungen über Gesundheitsuntersuchungen aufgestellt. VDBW-Präsident Dr. Wolfgang Panter hatte im Rahmen des 29. Betriebsärzte-Kongresses in Bremen vor drei Jahren eine entsprechende Studie des Verbandes vorgestellt (wir berichteten).
Besonders positiv bewertet der VDBW die im Zuge der Flexirente vorgesehenen Präventionsleistungen, die die Rentenversicherungsträger als Vorsorge anbieten müssen. Diese sind angehalten, die Einführung einer "freiwilligen, individuellen, berufsbezogenen Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahres" trägerübergreifend in Modellprojekten zu erproben. Der VDBW werde bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern darauf drängen, diese unter Beteiligung der Betriebsärzte umzusetzen. Die in Paragraf 17 verankerten Nachsorgeleistungen können nach Einschätzung des VDBW zudem zu einer deutlich nachhaltigeren Reha führen. (maw)