Safe-Harbor

Ende der Datenschutz-Schonfrist

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BERLIN. Die Uhr tickt. Mit Beginn dieses Monats könnten zahlreiche Unternehmen aus Sicht von Datenschützern in Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen.

Denn zum 1. Februar ist das Memorandum der EU-Datenschützer ausgelaufen, das seit dem Fall des Safe-Harbor-Abkommens im Oktober den Datenaustausch mit den USA übergangsweise auf Basis der alten Regeln toleriert hat.

Trotz entsprechender Planung und Versprechen ist ein neues verbindliches Regelwerk vorerst nicht in Sicht. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln sieht europaweit tausende Unternehmen von dem nun entstehenden rechtlichen Vakuum betroffen.

Datenschützer wollen nun Fakten schaffen und Exempel statuieren, wenn Daten ohne eine gültige rechtliche Grundlage in die USA transferiert werden.

Handlungsfähigkeit in Gefahr

Branchenvertreter sehen dagegen die Handlungsfähigkeit vieler Unternehmen in Gefahr. "Die europäischen Datenschutzbehörden müssen nun den Druck auf die Verhandlungen erhöhen und entschlossen gegen rechtswidrige transatlantische Datentransfers vorgehen", forderte Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft am Freitag.

Nur auf diese Weise werde sich in den Verhandlungen die Einsicht durchsetzen, dass Reformen der geheimdienstlichen Befugnisse unausweichlich seien. Seit der Entscheidung des EuGH sei klar, dass das vordergründigste Problem in den nahezu unbeschränkten gesetzlichen Zugriffsbefugnissen der US-Geheimdienste liege.

Auch die europäische Verbraucherorganisation BEUC fordert die nationalen Datenschützer auf, Verstöße gegen EU-Datenschutzrecht konsequent zu verfolgen.

"Wenn unsere persönlichen Daten aus den EU herausfließen, dann sollte dies nur entsprechend dem geltenden EU-Recht garantierten Schutz geschehen", sagte Monique Goyens, Generaldirektorin des BEUC.

Möglichkeit seit 2000

Seit dem Jahr 2000 hatte das Safe-Harbor-Abkommen Unternehmen in Europa ermöglicht, personenbezogene Daten gemäß europäischer Datenschutzbestimmungen mit den USA auszutauschen.

Die USA wurden dabei als "sicherer Hafen" eingestuft. Überraschend wurde das Abkommen im Oktober nach einer Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems vom Europäischen Gerichtshof ohne Übergangsregelung gekippt und für ungültig erklärt.

In den USA seien Datensammlungen von EU-Bürgern in großem Umfang möglich, ohne dass diese ausreichend geschützt seien, urteilte das Gericht. (dpa)

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