Schnellere Kommunikation

E-Akte soll Sektorgrenzen einreißen

Die E-Patientenakte ist Dreh- und Angelpunkt einer funktionierenden sektorübergreifenden Versorgung. Dennoch fand sie nur mit Mühe ihren Weg ins E-Health-Gesetz. Darüber soll sie nun aber auch für die Patienten geöffnet werden.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Von Anfang an stand das E-Health-Gesetz in der Kritik, weit entfernt von einem echten digitalen Gesetz zu sein. Vor allem, weil das wichtigste Element einer sektorübergreifenden Kommunikation, die elektronische Patientenakte, fehlte.

Über sie können die behandelnden Ärzte in Praxis und Klinik ohne Zeitverzögerung auf wichtige Anamnesedaten, Befunde, Therapieverlauf und natürlich auch auf die Medikationsliste des Patienten zugreifen.

Das hilft, Komplikationen und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Gleichzeitig lassen sich so gemeinsame Behandlungspfade besser umsetzen.

Trotzdem fand die elektronische Patientenakte - auch E-Patientenakte genannt - erst kurz vor der Verabschiedung des Gesetzestextes im Bundestag (das war am 2. Dezember) ihren Weg in das Paragrafenwerk. Bezeichnenderweise waren es die Änderungsanträge der Koalitionsparteien, also von CDU/CSU und SPD, die die entscheidende Wende brachten.

Versorgungsrealität holt Koalition ein

Dabei dürfte der Druck zur Änderung von einzelnen Bundestagsabgeordneten und aus deren Wahlkreisen gekommen sein. Eine der härtesten Verfechterinnen für die E-Patientenakte ist sicherlich die Abgeordnete Dr. Katja Leikert (CDU).

Und das hat ganz schlicht Versorgungsgründe: Leikerts Wahlkreis ist Hanau. Er umfasst 14 Städte und Gemeinden, alle im westlichen Main-Kinzig-Kreis gelegen und damit mitten in der Rhein-Main-Metropolregion.

Trotzdem sei die Versorgung 50 bis 60 Kilometer von Frankfurt am Main entfernt schon schwierig, erklärte sie noch Ende April auf der Health-IT-Messe conhIT in Berlin. Der Ärztemangel sei längst zu spüren.

"Da brauchen wir andere Lösungen", so Leikert. Für sie ist daher die E-Patientenakte "Dreh- und Angelpunkt". Und zwar eine Akte mit Zugriffsrecht für Patienten.

Seit Jahren festgeschrieben

Tatsächlich ist die E-Patientenakte im Sozialgesetzbuch (Paragraf 291a, Abs. 2 SGB V) bereits seit Jahren als eine Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte festgeschrieben. Warum sollte sie dann nicht ebenso mit dem E-Health-Gesetz endlich vorangetrieben werden?

Fragte man noch Mitte des Jahres bei der gematik nach, die für den Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) zuständig ist, über die die Anwendungen der Gesundheitskarte laufen, hieß es: Die Patientenakte steht zwar nicht im E-Health-Gesetz, werde aber kommen.

Allerdings hätten zunächst die anderen Anwendungen Priorität. Einen Zeitplan für die E-Patientenakte - die gematik sprach auch eher von einer E-Fallakte - konnte die Gesellschaft nicht nennen.

Damit hätte ein Kernelement guter Patientenversorgung - und auch vieler telemedizinischer Anwendungen, die ja nach dem Versorgungsstärkungsgesetz gefördert werden sollen - leicht erneut zu einer Endlosbaustelle werden können.

Voraussetzungen für E-Akte bis Ende 2018

Hier hat der Gesetzgeber letztlich doch noch eingegriffen: Bis Ende 2018 muss die gematik nun die Voraussetzungen schaffen, damit Daten des Patienten in einer sektorübergreifend funktionsfähigen elektronischen Patientenakte bereitgestellt werden können.

Ab 2019 soll die Akte dann durch die Leistungserbringer nutzbar sein. Dabei soll der Patient stärker in den Datenaustausch eingebunden werden. Er kann bei Ärzten und anderen Leistungserbringern einfordern, dass diese ihm seine Daten zur Verfügung stellen.

Das erleichtert auch die Umsetzung der im Patientenrechtegesetz festgeschriebenen Einsichtsrechte des Patienten (Paragraf 630g BGB).

Außerdem hat die gematik bis Ende 2018 Maßnahmen durchzuführen, damit auch Patienten ermittelte Gesundheitsdaten in die Telematikinfrastruktur einspielen können.

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