E-Arztbrief
Industrie liefert neuen Standard
BERLIN. Das E-Health-Gesetz fordert eine bessere Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen.
Ein Schritt dorthin soll die nun überarbeitete Arztbrief-Spezifikation sein, die der Verein HL7 Deutschland e.V. veröffentlicht hat. Dem Verein gehören unter anderem IT-Anbieter und Kliniken an.
Die neue Spezifikation Arztbrief 2014/2015 zielt laut dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) auf die Harmonisierung der in den letzten Jahren entstandenen Spezifikationslandschaft ab und berücksichtigt die neuen Entwicklungen.
Davon profitierten auch andere Datenaustauschspezifikationen, wie etwa die für den Medikationsplan oder für Krebsregistermeldungen. Zudem würden interoperable Anwendungen gemäß dem E-Health-Gesetz gefördert. (eb)