E-Arztbrief

Ärzte müssen sich Porto teilen

Der elektronische Arztbrief soll ab 2017 die Kommunikation beschleunigen. Nun hat die KBV eine erste Richtlinie präsentiert.

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BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird die Vergütung für elektronisch versandte Arztbriefe splitten. Sender sollen 28 Cent, Empfänger 27 Cent erhalten. Das geht aus dem ersten Entwurf einer Richtlinie hervor.

Die Höhe des Zuschlags werde zunächst nur für das Jahr 2017 gelten, sagte die zuständige Referentin Gesine Schierenberg bei der Vorstellung des Projekts am Mittwoch. Ab 2018 werde die Höhe des E-Portos mit dem GKV-Spitzenverband neu verhandelt.

Der Gesetzgeber hat die KBV im E-Health-Gesetz mit der Erarbeitung einer Richtlinie zum Senden sicherer elektronischer Arztbriefe beauftragt. Im Gesetzestext ist wörtlich von einer "Pauschale von 55 Cent pro Übermittlung eines elektronischen Briefs zwischen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen" die Rede.

Da sowohl Sender als auch Empfänger in sichere Übertragungswege investieren müssten, werde der Betrag aufgeteilt. Die Vergütung solle extrabudgetär erfolgen, sagte Schierenberg. Die KBV müsse die Kassenseite in diesem Fall lediglich "ins Benehmen" setzen. Über eine Mengenbegrenzung sei noch nicht entschieden.

Für die Teilnahme am Verfahren stellt die KBV technische Hürden auf. Zu den nach Aussage von KBV-Vertretern wenigen technischen Standards, die die Vorgaben erfüllten, gehören demnach KV-Connect, das in Schleswig-Holstein laufende Safe Mail und das Angebot der Hausärzteverbände.

Die KBV hat auch für Telekonsile bereits Regularien verfasst. Demnach sollen diese ausschließlich von Ärzten veranlasst werden dürfen. Sowohl der Auftraggeber als auch der Konsiliarius sollen die selben QS-Voraussetzungen erfüllen. Letzterer soll keinen persönlichen Kontakt zum Patienten haben dürfen und seinen Befund zeitversetzt abgeben.

Die bis 30. Juni angestrebte, noch nicht endgültig geschlossene Vereinbarung mit der Kassenseite sieht vor, dass die Bilder auch nach Übertragung noch die Standards der Qualitätssicherung erfüllen müssen. Eine Anwendung bleibt ausgespart. Beim Mammographie-Screening soll es keine Telekonsile geben.

Zum Thema Videosprechstunde dauern die Verhandlungen zwischen Ärzte- und Kassenseite an. Abgeschlossen sein müssen sie laut Gesetz bis zum 30. September. Mitte 2017 soll das Projekt anlaufen. (af)

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