Digitalisierung

Mehr Macht dem Patienten?

Die digitale Patientenakte macht es Patienten leichter, über ihre Daten zu verfügen. Experten einer Berliner Tagung erwarten, dass diese dann souverän die Versorgung mitgestalten wollen - zusammen mit den Ärzten.

Von Susanne Werner Veröffentlicht:

BERLIN. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen wird die Patienten zu "souveränen Eigentümern" ihrer Daten machen. Davon ist Dr. Stefan Etgeton, Senior Expert bei der Bertelsmann Stiftung, überzeugt.

"Die moderne Technologie untermauert den Eigentumstitel des Patienten an seinen Daten", sagte Etgeton beim 3. Forum Versorgungsforschung in Berlin.

Die Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG) hatte gemeinsam mit Elsevier Health Analytics zu der zweitägigen Konferenz eingeladen.

Bisher, so Etgeton weiter, lägen die Daten beim Arzt, faktisch könnten Patienten nicht darüber verfügen. "Im Sinne einer gemeinsamen Behandlung wären aber beide Eigentümer der Daten, ohne diese wirklich zu besitzen."

Daten gehören allein dem Patienten

Die fortschreitende Digitalisierung ermögliche nicht nur das Zusammenführen von ärztlichen Dokumentationen zu einem Patienten, sondern fördere auch die Portabilität der Daten.

"Zusammengeführte Daten aber gehören allein dem Patienten, und die digitale Patientenakte erleichtert es ihm auch, in den Besitz der Daten zu geraten."

Seine Prognose untermauerte Etgeton mit Zahlen aus dem aktuellen Gesundheitsmonitor der Bertelsmann-Stiftung. Mehr als die Hälfte der Befragten schätzt demnach, dass sich mit der elektronischen Gesundheitskarte die Versorgung verbessere.

Etwa ein Drittel erwartet, dass Ärzte und Apotheker dann mehr über die bereits verordneten Medikamente wissen. Schon jetzt gingen 82 Prozent der Patienten davon aus, dass Notfalldaten automatisch gespeichert werden.

Nicht nur Datenzusammenführung

Die Digitalisierung ermöglicht aber nicht nur das Zusammenführen von Daten beim Patienten. Auch für eine bessere Versorgung ließen sich diese nutzen, hieß es bei der Konferenz. Viele Gesundheitsexperten setzen darauf, Informationen zusammenzuführen, auszuwerten und daraus Erkenntnisse ziehen zu können.

Der Datenschutz setzt hier bislang jedoch enge Grenzen. So dürfen niedergelassene Ärzte die Daten nicht einfach zusammenführen und auswerten, ohne das Einverständnis ihres Patienten einzuholen, erklärte Uwe K. Schneider, Rechtsanwalt aus Karlsruhe.

Genau das aber wäre sinnvoll, betonte Sven Auerswald, Hauptgeschäftsführer der KV Thüringen. "Wir kommen bundesweit auf rund 580 Millionen Behandlungsfälle im Jahr.

Daraus könnten wir wertvolle Informationen gewinnen, um die Versorgungsplanung besser zu steuern", sagte Auerswald. Bislang würden die Daten aus sehr unterschiedlichen Motivationen heraus gesammelt.

Beispielsweise sei für die Patienten das Smartphone bereits ein "Arzt-Ersatz", über den viele Vitaldaten erhoben werden.

"Ansprüche der Patienten steigen"

Die Vertragsärzte hingegen seien deutlich eingeschränkt, diese Routinedaten weitergehend auszuwerten.

Die entsprechenden Paragrafen (§284 bis §305) im SGB V zielten vor allem darauf ab, den Umgang mit den Informationen zu kontrollieren. Dies führe auch dazu, dass aggregierte Datensätze nach wie vor als Forschungsgrundlage fehlten, beklagte Auerswald.

"Die Ansprüche der Patienten steigen. Sie stimmen einer Nutzung der Daten in der Regel dann zu, wenn sie einen hohen Nutzen davon erwarten", resümierte Stefan Etgeton bei der Veranstaltung.

Angesichts dieses Trends sei eine "Patiententreuhand-Genossenschaft", in der sich die Patienten selbst organisieren und gemeinsam über ihre Daten verfügen, "keine ganz abwegige Utopie".

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