EDV-Gebühren
KV Hessen ruft nach Gesetzgeber
FRANKFURT/MAIN. Die unterschiedliche Preispolitik der Software-Häuser bei der Umsetzung des Medikationsplans in der Praxis-EDV schlägt weiter Wellen.
Die Vertreterversammlung (VV) der KV Hessen ruft nun sogar nach dem Gesetzgeber: In einer einstimmigen Resolution fordern die VV-Mitglieder KBV und Aufsichtsbehörde auf, gesetzgeberische bzw. juristische Maßnahmen zu ergreifen, um die Anbieter dazu zu bringen, neue gesetzliche Verordnungen ohne Zusatzkosten in die Software einzupflegen.
Die Zulassung einer Software zur Abrechnung und Patientenverwaltung im GKV-Bereich müsse per Definition die volle Funktionalität für die gesetzlichen Erfordernisse, die für die Ärzte Pflichtanwendungen seien, beinhalten. (reh)