E-Card: Geduld mit Fotoverweigerern hat ein Ende

Jetzt wird es ernst bei der Gesundheitskarte - nicht nur für die Ärzte, auch für die Versicherten. Wer sich weigert, ein Foto für die E-Card abzugeben, dem droht Ärger in der Arztpraxis.

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Fotoverweigerer werden künftig gar keine gültige Versichertenkarte mehr in Händen halten.

Fotoverweigerer werden künftig gar keine gültige Versichertenkarte mehr in Händen halten.

© dpa

NEU-ISENBURG (reh). Eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ohne Versichertenfoto wird es nicht geben - auch nicht für resistente Fotoverweigerer.

Denn die Kassen könnten keine Karten ohne Foto ausgeben und dann die Arztpraxen dazu verpflichten, die Versicherten nach dem Personalausweis zu fragen, so Hermann Bärenfänger von der Techniker Krankenkasse (TK).

Resistente Fotoverweigerer würden somit künftig gar keine gültige Versichertenkarte mehr in Händen halten. Die alte Krankenversichertenkarte (KVK) weiterlaufen lassen werden die Kassen nämlich nicht - auch für eine Minderheit von wenigen Versicherten nicht.

Kein gesetzlich Versicherter wird von Leistung ausgeschlossen

Von der Leistung ausgeschlossen wird allerdings kein gesetzlich Versicherter, so Bärenfänger. Zunächst würde das Ersatzverfahren für die Fotoverweigerer gelten.

Das heißt gem. Anlage 4a Bundesmantelvertrag Ärzte: Die Praxis mus aufgrund von Unterlagen in der Patientendatei oder von Angaben des Versicherten folgende Daten erfassen: die Bezeichnung der Krankenkasse, Name und Geburtsdatum des Versicherten, den Versichertenstatus, Postleitzahl des Wohnortes und nach Möglichkeit auch die Krankenversichertennummer.

Diese Daten muss die Praxis dann bei der Abrechnung und der Ausstellung von Vordrucken angeben. Und: Der Versicherte hat durch seine Unterschrift das Bestehen der Mitgliedschaft auf dem jeweiligen Abrechnungsschein zu bestätigen.

Ersatzverfahren läuft nicht ewig

Allerdings wird auch das Ersatzverfahren nicht ewig laufen. Irgendwann würde die Kasse den Versicherten dann vor die Wahl stellen, sich zwischen Sachleistungs- und Kostenerstattungsverfahren zu entscheiden, erklärt Bärenfänger. Denn Voraussetzung für die Teilnahme am Sachleistungsprinzip sei künftig der Mitgliedsausweis mit Foto.

Aber vom Foto-Boykott bei den Kassen ist bislang auch nichts zu spüren. Die TK kam im August auf eine Rücklaufquote von 50 Prozent ohne Nachfasstelefonie, die AOK Rheinland/Hamburg sogar auf 85 Prozent.

Allerdings geben beide Kassen die eGK zunächst nur in Nordrhein aus.

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