Kommunikation

E-Arztbriefe - Sinnstifter für die E-Card?

Der Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte startet mit dem Stammdatenabgleich. Von dieser Anwendung profitieren in erster Linie die Kassen. Doch werden gleichzeitig die Wege gebahnt für eine bessere Kommunikation zwischen den Ärzten - durch den E-Arztbrief.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung: Ab 2017 winken Zuschläge für Ärzte.

Übermittlung elektronischer Briefe in der vertragsärztlichen Versorgung: Ab 2017 winken Zuschläge für Ärzte.

© psdesign1 / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Das E-Health-Gesetz soll erklärtermaßen "die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte unterstützen".

Zu den damit verknüpften Zielen gehörte es schon zu Beginn der Planung der neuen Karte (eGK), den Datenfluss zwischen den Ärzten und auch mit anderen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen zu verbessern.

Wenn die in einer Praxis erhobenen Befunde schnell in der Klinik oder in anderen Praxen verfügbar sind, dann kann der weiter behandelnde Arzt auf die Vorarbeiten der Kollegen zurückgreifen und muss mit der Diagnostik nicht von vorne beginnen - überflüssige Doppeluntersuchungen werden vermieden.

Medizin gerät in den Fokus

Gerade die medizinisch "nützlichen Anwendungen" der Karte schienen aber angesichts des als erstes einzuführenden Online-Stammdatenabgleichs im E-Health-Gesetz ins Hintertreffen zu geraten.

Zunächst einmal gilt, dass der Stammdatenabgleich ein Testlauf der Telematikinfrastruktur mit einer relativ einfachen Anwendung sein kann, dem später weitere, medizinische Anwendungen folgen werden.

Der Gesetzgeber hat die Kritik aus der Ärzteschaft jedoch wahrgenommen. Die letzten Änderungen im E-Health-Gesetz geben insbesondere den medizinischen Anwendungen noch einmal einen Schub.

Dazu gehört etwa die Konkretisierung des E-Arztbriefes, der nun rechtssicher gestaltet wird - mithilfe der Signatur des elektronischen Arztausweises.

Mit der Signatur ist zweifelsfrei geklärt, dass der Absender tatsächlich am anderen Ende der Leitung den Brief verschickt hat. Voraussetzung ist natürlich, dass Ärzte sich den Heilberufeausweis auch zulegen.

Der Versand der Online-Briefe soll nun im Jahr 2017 mit je 55 Cent gefördert werden, wenn dafür sichere elektronische Netze genutzt werden und wenn die Briefe mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) versehen sind.

Interoperabilität macht Fortschritte

Anders als vielleicht noch vor einigen Jahren scheinen nun auch die technischen Voraussetzungen für einen in die Abläufe der Praxis eingebetteten Online-Versand gegeben zu sein: Im November zeigten praktisch alle großen Praxis-EDV-Anbieter (75 Prozent des Marktes), dass ein systemübergreifender Versand ohne Probleme möglich ist.

Genutzt wird dabei zunächst das sichere Netz der KVen KV-Connect, über das auch eine Verschlüsselung der Briefe gewährleistet wird. Steht einmal die Telematikinfrastruktur (TI), wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihr Netz nach eigener Aussage an die TI andocken.

Ob die Möglichkeiten, Arztbriefe sicher online zu versenden, tatsächlich viele Ärzte dazu bringen werden, ihre Kommunikationsgewohnheiten zu verändern, bleibt abzuwarten.

Eine Umfrage im Frühjahr hat immerhin gezeigt, dass mehr als 70 Prozent der Haus- und Fachärzte den E-Arztbrief als hilfreich oder sehr hilfreich empfinden würden.

Nicht mehr gefördert wird nach den letzten Änderungen im E-Health-Gesetz der elektronische Entlassbrief nach stationärem Aufenthalt. Der dafür vorgesehene Paragraf wurde noch kurzfristig gestrichen.

Mit dem eingesparten Geld werden dann voraussichtlich die anderen medizinischen Anwendungen - Notfalldaten und Medikationsplan - finanziert. Die genaue Ausgestaltung dieser Förderung ist allerdings noch vollkommen offen.

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