E-Card für Flüchtlinge

Vorerst keine Änderungen in NRW

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KÖLN. Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht zurzeit keinen Anlass, die Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Gesundheitskarte für Asylsuchende zu verändern.

Mögliche Anpassungen soll es erst nach der Evaluation und der Abrechnung von zwei Quartalen geben. Das hat das Landesgesundheitsministerium in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten André Kuper klargestellt.

Der Abgeordnete hatte in der Anfrage auf die bislang noch vergleichsweise geringe Beteiligung der Kommunen an der Vereinbarung hingewiesen. Als ein wesentlicher Hinderungsgrund wird dabei die mit den Krankenkassen vereinbarte Verwaltungspauschale von acht Prozent der zu erstattenden Leistungen angesehen.

Die acht Prozent entsprächen dem für die Betreuung von Vertriebenen durch die Kassen festgelegten Verwaltungskostensatz, heißt es in der Antwort des Gesundheitsministeriums. In einem Flächenland wie NRW gebe es bislang keine Erfahrungswerte für die durch die Ausgabe der Gesundheitskarte an Flüchtlinge entstehenden Verwaltungskosten.

Deshalb sei eine zeitnahe Evaluation mit den Kassen vereinbart worden.Nach Angaben des Ministeriums liegen bisher noch keine Informationen über die tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten vor.

Bislang leisten die teilnehmenden Kommunen lediglich Abschlagszahlungen. (iss)

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