E-Health

E-Card im Dauerverzug?

Die erste Frist aus dem E-Health-Gesetz wurde bereits gerissen. Nun hat die gematik einen Statusbericht zur Gesundheitskarte und ihrer Datenautobahn vorgelegt. Der zeigt sehr offen, wo es noch hängt.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Online-Abgleich der Versichertenstammdaten: Die Tests dazu sollten längst laufen.

Online-Abgleich der Versichertenstammdaten: Die Tests dazu sollten längst laufen.

© Volker Witt / fotolia.com

BERLIN.Im Juli hätten die Online-Tests der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) starten sollen. Als Vorbereitung auf den sukzessiven bundesweiten Rollout der ersten Online-Anwendung der Karte - dem Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM). Doch bereits Monate vorher war klar: Die Frist, die das E-Health-Gesetz hier vorgibt und die mit Sanktionen für die Selbstverwaltung verbunden ist, wird nicht gehalten. Experten gehen mittlerweile davon aus, dass die Tests frühestens Anfang 2017 starten. Sind damit auch alle anderen Fristen aus dem E-Health-Gesetz in Gefahr?

Die Antwort steckt im aktuellen Statusbericht der gematik, der Betreibergesellschaft der Gesundheitskarte - übrigens dem ersten Bericht dieser Art, den die gematik veröffentlicht hat. Er beschreibt den Fortschritt der Gesundheitskarte und ihrer zugehörigen Datenautobahn, der Telematikinfrastruktur, mit Stand 30. Juni 2016. Darin zeigt sich, dass es derzeit noch an diversen Stellen klemmt:

Tatsächlich pünktlich geliefert haben anscheinend die Krankenkassen. Die Fachanwendung, über die die Versichertenstammdaten zum Abgleich bereitgestellt werden, sind von der gematik bereits abgenommen worden. Ihre Integration in die Telematikinfrastruktur (TI) hat begonnen.

Kritischer sieht es offenbar bei den Konnektoren aus. Sie sind das Herzstück der Vernetzung, da sie einerseits die Zugangspforte zur TI darstellen und andererseits alle übertragenen Daten ver- und entschlüsseln. Die Geräte befinden sich derzeit noch im Zulassungstest der gematik. Problematischer ist allerdings, dass sie momentan auch noch das Evaluationsverfahren zur Zertifizierung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchlaufen - und damit noch mitten im Sicherheitscheck stecken.

Etwas entspannter scheint die Situation bei den Kartenterminals zu sein. Während aus Industriekreisen im Frühjahr zu hören war, dass die Kartenleser wohl großflächig vor dem Online-Rollout der eGK ausgetauscht werden müssten, geht die gematik in ihrem Bericht davon aus, dass einige der bereits in den Praxen vorhandenen BCS-Terminals mit einem Software-Update auf die erste Online-Anwendung der Karte vorbereitet werden können.

Allerdings erhalten sie erst dann und zunächst auch nur für die ersten Online-Anwendungen die Zulassung durch die gematik.Noch im Zulassungstest befindet sich zudem der sogenannte Intermediär VSDM. Er stellt beim Abgleich der Stammdaten die Brücke zwischen Praxis-EDV bzw. Kartenleser und der Fachanwendung der Kassen zu den Versichertenstammdaten dar. Und sorgt etwa dafür, dass die Anfragen zu den Stammdaten aus den Praxen anonymisiert laufen.

Damit ist bislang ungewiss, wann genau die Online-Tests starten. Was Auswirkungen auf den bundesweiten Rollout und die Tests zu den weiteren Online-Anwendungen hat. Der GKV-Spitzenverband befürchtet etwa, dass auch der Zeitplan für die Erprobung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) und damit der Online-Rollout-Stufe 2 mit dem wichtigen Notfalldatenmanagement und dem dann endlich elektronischen Medikationsplan wackeln könnten.

Das geht laut dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) aus den Beratungsunterlagen der 21. Verwaltungsratssitzung des GKV-Spitzenverbandes hervor. Danach gehe der GKV-Spitzenverband auch davon aus, dass die Sanktionen aus dem E-Health-Gesetz greifen und er im kommenden Jahr Haushaltskürzungen hinnehmen muss. Ein Schicksal, das auch die KBV ereilen und sich 2018 wiederholen könnte, wenn nicht bis Ende 2017 die Technik für das elektronische Notfalldatenmanagement steht.

Zumindest für die E-Signatur kann Teilentwarnung gegeben werden: Die elektronischen Heilberufeausweise (eHBA) mit elektronischem Signaturschlüssel wurden von der gematik bereits am 21. Juni zugelassen. Und die Karten werden auch schon fleißig über die Ärztekammern ausgegeben. Für die E-Signatur benötigen die Praxen zunächst nur ein Gerät, das ihren eHBA einliest, und eine Signatursoftware - Letztere wird meist ins Praxisverwaltungssystem integriert.

Damit ist die Förderpauschale für den elektronischen Arztbrief samt qualifizierter E-Signatur im kommenden Jahr für Ärzte nicht gefährdet. Pro Brief soll es 55 Cent geben.

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