Vereinfachung des Elterngelds

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BERLIN (dpa). Das Verfahren bei der Berechnung des Elterngeldes soll einfacher werden. Der Bundesrat unterstützte am vergangenen Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf mehrerer Länder, wonach das Elterngeld weniger aufwändig ermittelt wird. Aus Sicht der Länder ist die Berechnung vor allem bei Selbstständigen und Freiberuflern zu kompliziert.

Derzeit wird die Höhe des Elterngeldes aus den letzten zwölf Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der Arbeitgeber oder - bei Freiberuflern -aus dem Betriebsergebnis errechnet. Künftig sollen etwa Steuern und Abgaben pauschal in die Berechnung einfließen.

Das Elterngeld beträgt derzeit 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro monatlich. Es wird meist zwölf Monate lang gezahlt.

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