Für leer geräumte Konten haftet jetzt die Bank

NEU-ISENBURG (reh). Online-Banking ist bequem, aber nicht ungefährlich. Ein neues Urteil sorgt allerdings für mehr Schutz, denn für Missbrauch haftet jetzt die Bank.

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Bisher hatten es Online-Banking-Kunden eher schwer, wurden sie Opfer von leer geräumten Konten, etwa nach Angriffen von Hackern. Mit einem aktuellen Richterspruch könnte sich das jetzt ändern. Wie die Ruhr-Universität Bochum meldet, vertritt das Landgericht Mannheim die Ansicht, dass eben nicht generell davon ausgegangen werden kann, der Bankkunde habe seine Sorgfaltspflichten verletzt.

Selbst, wenn eine missbräuchliche Überweisung mit den richtigen Authentifizierungsdaten - also PIN und TAN - des Bankkunden gemacht wurde. Diesen sogenannten "Anscheinsbeweis" ließen die Richter in dem noch nicht veröffentlichten Urteil anscheinend nicht mehr gelten. Die Bank muss für den entstandenen Schaden einstehen.

Professor Georg Borges, Jura-Professor an der Ruhr-Universität Bochum und Vorstandssprecher der Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet, sieht in dem Urteil auch einen Appell an die Banken, ihre Authentifizierungsverfahren zu verbessern.

Az.: 1 S 189/07

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