Freitag, 19. März 2010
Ärzte Zeitung, 06.11.2008

Krankenwagen abgelehnt: Patientin muss selbst zahlen

KASSEL (mwo). Wer einen Krankenwagen ruft, danach die vom Arzt angeratene Fahrt ins Krankenhaus aber ablehnt, muss den Einsatz selbst bezahlen. Die Gründe spielen keine Rolle, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel jetzt klarstellte. Geklagt hatte eine Frau aus Nordrhein-Westfalen. Sie litt im Mai 2006 plötzlich unter Luftnot und Brustschmerzen beim Husten. Ihre Mutter rief daher den Rettungsdienst. Wegen des Verdachts auf Herzinfarkt riet der Notarzt zu einer Untersuchung im Krankenhaus. Die Frau lehnte den Transport ab: Sie müsse für ihre Kinder sorgen. Daher muss sie die Rechnung für die Leerfahrt des Krankenwagens über 141 Euro aus eigener Tasche bezahlen, urteilte das BSG.

Az.: B 1 KR 44/06 R

Weitere Top-Meldungen

"Vergreisende Tarife, Kampf um Junge"

Die private Krankenversicherung konzentriert ihren Wettbewerb auf junge, gesunde Versicherte, lässt alte Tarife systematisch vergreisen und kranke Versicherte in die Kostenfalle laufen. Die ärztliche Versorgung ist teuer und - anders als in der GKV - ohne effektive Steuerungsmöglichkeiten. mehr »

Teva Pharmaceutical kauft ratiopharm für 3,6 Milliarden Euro

Der Ulmer Generikahersteller ratiopharm wird an den weltgrößten Hersteller von Nachahmerprodukten, Teva Pharmaceutical, verkauft. Das teilten Teva und die zur Merckle Gruppe gehörende VEM Vermögensverwaltung am Donnerstag mit. Der Verkaufspreis liegt bei 3,625 Milliarden Euro. mehr »

FSME breitet sich Richtung Norden aus

Trotz des kalten Winters könnte die Zeckenplage und das damit verbundene Risiko einer Gehirnhautentzündung weiter ansteigen. "Es gibt keine Veranlassung zu glauben, dass die Zecken weniger geworden sind", erklärte Professor Jochen Süss vom Friedrich-Loeffler-Institut in Jena am Mittwoch auf einer Veranstaltung in München. mehr »