KASSEL (mwo). Wer einen Krankenwagen ruft, danach die vom Arzt angeratene Fahrt ins Krankenhaus aber ablehnt, muss den Einsatz selbst bezahlen. Die Gründe spielen keine Rolle, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel jetzt klarstellte. Geklagt hatte eine Frau aus Nordrhein-Westfalen. Sie litt im Mai 2006 plötzlich unter Luftnot und Brustschmerzen beim Husten. Ihre Mutter rief daher den Rettungsdienst. Wegen des Verdachts auf Herzinfarkt riet der Notarzt zu einer Untersuchung im Krankenhaus. Die Frau lehnte den Transport ab: Sie müsse für ihre Kinder sorgen. Daher muss sie die Rechnung für die Leerfahrt des Krankenwagens über 141 Euro aus eigener Tasche bezahlen, urteilte das BSG.
Az.: B 1 KR 44/06 R
Ein neuartiges Therapieverfahren weckt große Hoffnungen bei der Behandlung von akutem Schlaganfall. Jetzt hat es sich in Studien und auch in der Praxis bewährt. Experten jubeln: Die neue Methode wird die Schlaganfall-Therapie grundsätzlich verändern! mehr »
Nur etwa jeder vierte Europäer kennt die EU-weite Notrufnummer 112. Das geht aus einer Umfrage hervor, die die EU-Kommission in Brüssel anlässlich des Europäischen Notruf-Tags vorgestellt hat. Die Notrufnummer 112 ist rund um die Uhr und kostenfrei in Europa erreichbar. mehr »
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) scharf kritisiert. Das Institut missachte Standards der evidenzbasierten Medizin. Das IQWIG kontert: Die Vorwürfe sind unsachlich. mehr »
Am 18. Oktober 2012 wird von Springer Medizin zum 4. Mal der CharityAward verliehen.
Der Galenus-Preis für 2011 wurde vergeben. Zur Sonderseite
Die Bewerbung für 2012 läuft: