Neue Erbschaftsteuer: Für Geschwister und Neffen wird's teurer

NEU-ISENBURG (juk/dpa). Nach jahrelangem Gerangel haben sich die Fraktionsspitzen der Regierungskoalition auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt.

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Wie sich die neuen Regeln auf den Nachlass von Praxischefs auswirken wird, ist noch nicht endgültig abzusehen. Der Berufsverband der Freien Berufe sah sich am Freitag noch nicht in der Lage, den Kompromiss zu bewerten. "Dazu fehlen uns zum Beispiel noch die genauen Details zu den Freibeträgen", sagte eine Sprecherin. Die wichtigsten Eckpunkte der Erbschaftsteuerreform sind:

  • Wohnungsfreibetrag: Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Für Kinder gilt, dass die Wohnfläche der elterlichen Immobilie nicht größer ist als 200 Quadratmeter. Für die darüber liegende Fläche greift sonst der persönliche Freibetrag von 400 000 Euro.
  • Persönliche Freibeträge: Die Höherbewertung des Vermögens wird durch höhere Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel (Steuerklasse I) ausgeglichen. Für Ehegatten soll der Freibetrag von 307 000 auf 500 000 Euro steigen, für Kinder von 205 000 auf 400 000 und für Enkel von 51 200 auf 200 000 Euro. Geschwister, Neffen und Nichten (Klasse II) müssen wie andere Erben mehr Steuer zahlen, auch wenn der Freibetrag auf 20 000 Euro steigt. Lebenspartner bekommen 500 000 Euro Freibetrag.
  • Firmenerben: Das Erben von Firmen kann steuerfrei bleiben. Bedingung ist, dass der Betrieb zehn Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Mindestens 90 Prozent des Betriebsvermögens müssen in der Produktion gebunden sein. Alternativ kann eine siebenjährige Haltefrist gewählt werden. Dann werden 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuert.Steuersätze: In Steuerklasse I sollen sie nicht geändert werden und liegen je nach Vermögenshöhe weiter zwischen 7 und 30 Prozent. Für geerbtes Vermögen bis 75 000 Euro soll der Steuersatz in Klasse I bei 7 Prozent liegen, in Steuerklasse II soll er von 12 auf 30 Prozent und in Steuerklasse III von 17 auf 30 Prozent steigen. Der Höchstsatz von 30 Prozent in Steuerklasse I soll erst von mehr als 26 Millionen Euro an gelten.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Steuer mit heißer Nadel gestrickt

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