Tipp

Freistellungsauftrag gilt auch 2009

Veröffentlicht:

Ab Januar 2009 tritt die Abgeltungssteuer in Kraft. Für Sparer heißt das, Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge werden pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag besteuert. Doch der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge stirbt laut der Direktbank ING-DiBa damit nicht.

Der bisherige Betrag, der zusammen mit der Werbungskostenpauschale 801 Euro je Sparer ausmache, werde nur umgewandelt. Künftig nennt er sich Sparerpauschbetrag. Dabei ändert sich die Höhe des Freibetrags nicht. Sparer müssen also nicht unbedingt tätig werden, bestehende Freistellungsaufträge bleiben gültig.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert