Finanzamt darf "verschwiegene" Zinsen schätzen

NEU-ISENBURG (bü). Kann ein Steuerzahler den Verbleib größerer Beträge, die er innerhalb weniger Monate von seinen Konten abgehoben hat, nicht nachweisen, so darf das Finanzamt davon ausgehen, dass er sie zinsbringend angelegt hat.

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Das Finanzamt ist dann berechtigt, entsprechende Zinseinnahmen zu schätzen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf hervor. Im verhandelten Fall ging es um 732 000 Euro, die ein Ehepaar angeblich für den Kauf einer Immobilie in Spanien einsetzen wollte, weil der Verkäufer auf Barzahlung bestanden habe. Das Geschäft sei aber nicht zustande gekommen. Anschließend sei das Geld im eigenen Haus aufbewahrt und für besondere Anlässe komplett ausgegeben worden.

Weder das Finanzamt noch das Finanzgericht Düsseldorf konnten dieser Argumentation folgen, zumal das Paar für die außergewöhnlichen Posten nicht einen Beleg parat hatte. So sollten für Wochenendausflüge nach Belgien pro Jahr 185 000 Euro bezahlt worden sein.

Das Ehepaar musste 62 000 Euro Steuern auf "nicht erklärte Zinseinnahmen" nachzahlen.

Az.: 9 K 3577/05 E,F

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