Gasversorger dürfen überprüft werden
KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden gestärkt. Nach einem Beschluss der Karlsruher Richter müssen sich die Gasversorger eine kartellrechtliche Überprüfung gefallen lassen, weil sie marktbeherrschende Stellung innehaben.
Laut BGH gibt es keinen einheitlichen Wärmemarkt. Der Gasmarkt sei isoliert zu betrachten. Im konkreten Fall muss sich das Oberlandesgericht Celle erneut mit den erhöhten Gaspreisen der Stadtwerke Uelzen befassen.