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Steuernachzahlung lässt sich verhindern

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Seit Jahresbeginn führen die Geldinstitute von allen Kapitalerträgen die neue Abgeltungssteuer von 25 Prozent ab. Doch allein dabei bleibt es nicht. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Während auch der Solidaritätszuschlag automatisch von den Geldinstituten abgeführt wird, könnte bei der Kirchensteuer Handlungsbedarf bestehen.

Denn diese führen die Banken für ihre Kunden erst dann ab, wenn sie vom Kunden auch dazu beauftragt wurden. Wer den Auftrag also nicht schon im letzten Jahr erteilt hat, sollte dies am besten noch zu Jahresanfang nachholen. Meist halten die Banken hierfür Vordrucke bereit. Sonst müssen die Kapitalerträge - um die Kirchensteuer zu erheben - nämlich in der Einkommensteuererklärung extra angegeben werden. Unter Umständen heißt das dann: "Steuernachzahlung".

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