TIPP DES TAGES
Fotos belegen Sturmschäden
Sturmschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Ein Sturm liegt aber erst dann vor, wenn die Windstärke acht erreicht ist, die einer Geschwindigkeit von 61 Kilometern pro Stunde entspricht. Im Schadensfall sollten Praxisinhaber umgehend ihren Versicherungsagenten kontaktieren. Reparaturen sollten erst nach Abstimmung mit dem Versicherer veranlasst werden. Vor der Beseitigung sollten die Schäden per Foto dokumentiert werden.