Kreditkartenstreit: Gericht stärkt Rechte von Verbrauchern

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MÜNCHEN (dpa/eb). Bei Streitigkeiten mit Banken wegen der Kreditkartenabrechnung hat das Amtsgericht München die Rechte der Verbraucher gestärkt. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil muss die Bank im Zweifelsfall nachweisen, dass der Kunde die von ihm bestrittenen Kreditkartengeschäfte wirklich getätigt hat. Kann sie diesen Nachweis nicht führen, muss die Bank den abgebuchten Geldbetrag dem Kunden erstatten. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 242 C 28708/08).

Das Gericht gab damit der Klage einer Frau statt, die - nachdem sie bereits zwei Kreditkarten wegen falscher Abbuchungen hatte sperren lassen - auch bei der dritten Kreditkarte dubiose Umsätze entdeckte. Doch dieses Mal, wollte ihr die Bank die abgebuchten Beträge nicht mehr voll erstatten.

Die Bank erstattete ihr nur noch knapp 60 Euro, den Rest in Höhe von rund 700 Euro jedoch nicht mehr. Daraufhin erhob die Frau Klage beim Amtsgericht.

Die Bank argumentierte, die Kundin habe entweder die Abbuchungen selbst veranlasst oder Dritten leichtfertig die Möglichkeit verschafft, die Karte zu nutzen. Im Übrigen hätte sie ihre Computer sofort auf Viren überprüfen müssen. Nach Darstellung des Gerichts hat die Bank aber nicht dargelegt, wie sich die Datenübermittlung in den fraglichen Fällen abgespielt haben soll. Selbst wenn ein Virus im System des Computers der Kundin vorhanden gewesen wäre, würde dies nur eine Möglichkeit bedeuten, wie die Händler an die Daten gekommen sein könnten.

Nachdem die Karte mit ihren Nummern bei den vielfachen Einsatzmöglichkeiten allen möglichen Leuten bekanntwerden könne, im Übrigen auch Mitarbeitern der Bank, könne ein Datentransfer auch ohne Verschulden der Klägerin zustande gekommen sein, argumentiert das Gericht. Demzufolge müsse die Bank den abgebuchten strittigen Betrag der Kundin erstatten.

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