Neues Gesetz schützt Anleger vor Falschberatung

Ab 2010 werden härtere Beratungspflichten für Banker und bessere Schadenersatzregeln für Anleger gelten.

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Anleger sollen künftig besser vor Falschberatungen durch Banken geschützt sein. Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetz bereits zugestimmt. Am vergangenen Freitag gab auch der Bundesrat grünes Licht.

Herzstück des neuen Anlegerschutzes ist das Protokoll, das künftig über jedes Beratungsgespräch geführt werden muss. Dabei sind insbesondere die Angaben und Wünsche des Kunden sowie die vom Berater erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen maßgeblichen Gründe zu dokumentieren.

Noch vor Vertragsschluss soll dem Kunden das Protokoll übermittelt werden. Der Grund: So könnte der Anleger kontrollieren, ob die Beratung richtig wiedergegeben ist und von dem Geschäft Abstand nehmen, wenn im Protokoll Risiken dargestellt sind, die in der Beratung nicht vermittelt wurden, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).

Doch was passiert etwa bei einer Telefonberatung? - Hier lässt sich das Protokoll nicht vor Vertragsabschluss übermitteln. - In diesem Fall muss der Berater das Protokoll direkt nach dem Gespräch übersenden. Und der Kunde hat dann ein gesetzlich verankertes einwöchiges Rücktrittsrecht, wenn das Protokoll unrichtig oder unvollständig ist. Das neue Gesetz macht es Anlegern aber auch leichter, Schadenersatz einzuklagen. Denn sollte es zu einem Prozess wegen Falschberatung kommen und geht aus dem Beratungsprotokoll ein Beratungsfehler hervor, hat der Anleger das erforderliche Beweismittel in der Hand. Es ist dann Aufgabe der Bank, zu beweisen, dass sie ordnungsgemäß beraten hat.

Und noch etwas soll sich ändern: Die kurze Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung wird mit dem neuen Gesetz gestrichen. Künftig gilt auch für solche Ansprüche die regelmäßige Verjährung. Damit beginnt die Dreijahresfrist erst, wenn der Anleger tatsächlich von dem Schaden erfahren hat.

Allerdings gab es vor der Abstimmung im Bundesrat am Freitag schon die ersten Nachbesserungswünsche für das neue "Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung". Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) war das Gesetz nicht umfangreich genug. Sie bemängelte unter anderem, dass die Kosten, die durch die Anlage entstehen, nicht in die Dokumentation aufgenommen werden müssen. (reh)

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