Salatanbauer sucht auf originelle Weise nach Investoren

Die Behr AG will über Genussscheine ihre Eigenkapitalbasis stärken - es winkt eine hohe Rendite, aber das Risiko ist hoch.

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Der Salatanbau ist ein florierendes Geschäft - solange das Wetter mitspielt. Denn ein Gewitter kann schnell eine Ernte vernichten.

Der Salatanbau ist ein florierendes Geschäft - solange das Wetter mitspielt. Denn ein Gewitter kann schnell eine Ernte vernichten.

© Foto: imago

SEEVETAL (hai). Familienbetriebe, die expandieren wollen, haben es nicht immer leicht. Die Möglichkeiten der Eigenmittelfinanzierung sind häufig begrenzt, und je mehr sie externe Kapitalgeber einschalten, desto stärker geht der Charakter als Familienbetrieb verloren. Das Mittel der Wahl sind zumindest in begrenztem Umfang Privatplatzierungen von Wertpapieren, ein Weg, den nun auch der niedersächsische Gemüseanbauer Behr AG einschlägt.

Über Genussscheine will die Firma bei Privatanlegern bis zu zehn Millionen Euro besorgen. Die jährliche Verzinsung beträgt 8,5 Prozent. Allerdings stehen der hohen Rendite entsprechende Risiken gegenüber.

Das Unternehmen will in Osteuropa expandieren

"Mit Genusscheinen eingeworbenes Geld wird bilanztechnisch dem Eigenkapital zugerechnet", erläutert Ulf Wittlich, Finanzvorstand der im niedersächsischen Seevetal ansässigen Gesellschaft. Dadurch könne das Unternehmen, das in Polen und Rumänien kräftig expandieren will, zusätzliche Bankdarlehen zu niedrigeren Zinsen bekommen.

Der Gemüseanbauer beliefert Rewe- und Edeka-Supermärkte mit Frischsalat von seinen mehr als 5200 Hektar umfassenden Anbauflächen in Deutschland, Polen, Portugal, Rumänien und Spanien. Die Erträge im Gemüseanbau unterliegen allein witterungsbedingt deutlichen Schwankungen. Das spiegelt sich in den Geschäftszahlen wider. 2005 betrug der Jahresüberschuss 1,4 Millionen Euro. 2006 waren es 1,7 Millionen Euro. 2007 dagegen nur 1,2 Millionen Euro. Die Laufzeit des Genussscheins beträgt neun Jahre, der Mindestanlagebetrag 1000 Euro. Bis zum 31. Oktober können Anleger die Scheine ohne Ausgabeaufschlag direkt bei der Gesellschaft zeichnen.

"Mit dem Erwerb des Genussscheins werden Anleger zu nachrangigen Kreditgebern der Gesellschaft", erläutert der auf Kapitalanlageprodukte spezialisierte Münchner Anwalt Peter Mattil die Risiken des Produkts. "Im Fall einer Insolvenz droht den Genussscheininhabern der Totalverlust, da sie mit ihrem Kapital gegenüber den vorrangigen Gläubigern haften."

Auf die Risiken weist auch die Behr AG selbst im Emissionsprospekt hin. "Im Insolvenzfall ist von einem Totalverlust auszugehen", heißt es darin. Genussscheine eignen sich daher nur als Depot-Beimischung.

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