Rente auch für Lebenspartner
FRANKFURT AM MAIN (pei). Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat am vergangenen Samstag die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften beschlossen.
Durch die Satzungsänderung, die nun nach zwei vergeblichen Anläufen zur Abstimmung gelangte, haben auch Hinterbliebene aus eingetragenen Lebenspartnerschaften künftig Anspruch auf Rente (wir berichteten). Die "Arbeitsgruppe Hinterbliebenenrente" hessischer Ärzte hat den Delegierten für diese "vor dem Hintergrund neuester Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts einzig möglichen und rationalen Entscheidung" gedankt. Besonderer Dank gelte der Vorstandsvorsitzenden des Versorgungswerks, Dr. Brigitte Ende.