Ausgleich nach Ende einer Partnerschaft

Veröffentlicht:

BERLIN (juk). Geld zurück auch ohne Trauschein: Werden nichteheliche Lebensgemeinschaften beendet, kann einer der Partner von dem anderen einen Ausgleichsanspruch verlangen, wenn er zum Ausbau eines Hauses wesentlich mit beigetragen hat.

Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin hervor. In dem konkreten Fall hatte ein Mann seiner Lebensgefährtin 30 000 Euro gegeben, die in deren Haus flossen. Die Richter begründeten den Anspruch damit, dass nach der Trennung die ursprüngliche Geschäftsgrundlage für die Unterstützung weggefallen sei (Az.: 8 U 196/07).

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“