Gericht: Pflege gilt als Unterhalt für Eltern
OLDENBURG (dpa). Pflegeleistungen für kranke und bedürftige Eltern können nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Oldenburg Unterhaltszahlungen ersetzen (Az.: 14 UF 134/09). Bei andauernder Pflege müsse ein Kind kein Geld für Unterhalt aufbringen, so das Gericht am Mittwoch. Das Amtsgericht hatte zuvor einer Klage des Sozialamtes auf Unterhaltszahlungen für eine erblindete und an Demenz erkrankte 95-Jährige stattgegeben, die in einem Seniorenheim wohnt. Die Tochter der Frau sollte einen Teil der Kosten decken. Dies sah das Oberlandesgericht nun anders. Die Tochter betreue und versorge ihre Mutter täglich für mehrere Stunden. "Durch die Übernahme der tatsächlichen Versorgung erfülle die Beklagte umfassend die von ihr zu erwartende Unterhaltspflicht", heißt es in einer Mitteilung zur Begründung der Entscheidung.