HANNOVER (dpa). Die Mitgliedschaft in einem Golfclub ist steuerlich reine Privatsache, auch wenn sie vor allem dazu dient, Geschäfte anzubahnen. Die Beiträge und andere Kosten können deshalb nicht als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.Das hat das niedersächsische Finanzgericht entschieden und damit die Klage einer Steuerberatungsgesellschaft abgewiesen, die ihrem Geschäftsführer die Kosten für die Mitgliedschaft im Golfclub erstattet hatte. In diesem Fall müsse der Geschäftsführer den Betrag als geldwerten Vorteil versteuern, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.
Az.: 11 K 72/08
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