Hoppe zu Gewerbesteuerpflicht: Das sind Vorschläge aus der Mottenkiste

Den aktuellen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach einer Gewerbesteuerpflicht für Ärzte erteilt die Bundesärztekammer eine klare Absage.

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BERLIN (ava). "Populistische Uraltforderungen nach einer Gewerbesteuerpflicht für Ärzte gehören in die finanzpolitische Mottenkiste und nicht in eine seriöse politische Debatte." So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe den jüngsten Vorschlag des Deutschen Städtetages, die Gewerbesteuer auch auf die freien Berufe auszuweiten. Das Bundesverfassungsgericht habe 2008 klargestellt, dass es "signifikante Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden" gebe und die Gewerbesteuerbefreiung von Ärzten deshalb mit dem Grundgesetz vereinbar sei. "Angesichts des Ärztemangels muss es doch Ziel der Kommunen sein, junge Ärzte wieder für die Arbeit am Patienten zu begeistern. Stattdessen werden Niederlassungswillige durch solch überflüssige Debatten weiter verunsichert", kritisierte Hoppe.

"Der Arztberuf ist kein Gewerbe, er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. So steht es zu Recht in der Bundesärzteordnung", stellte Hoppe klar. Ärzte sicherten die medizinische Versorgung. Anders als Gewerbetreibende nähmen sie dabei Einschränkungen der Werbe- und Niederlassungsfreiheit sowie der Gewinnorientierung in Kauf.

Auch der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Frieder Hessenauer, wandte sich gegen eine Gewerbesteuer für Ärzte: "Die Niedergelassenen müssen derzeit schon mit extrem vielen wirtschaftlichen Zwängen leben, die ihnen von der Politik auferlegt worden sind. Sie darüber hinaus auch noch mit einer weiteren Steuerabgabe zu belasten, löst keine Probleme, sondern schafft nur neue."

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