Mietkaution ist kein Freibrief zum Zocken

Vermieter haben mehrere Optionen, das als Sicherheit gedachte Geld der Mietkaution anzulegen. Das Antasten der Anlageform ohne Grund ist allerdings nicht rechtens.

Von Wolfgang Büser und Maik Heitmann Veröffentlicht:
Pokern ist für Vermieter nicht tabu - solange sie dafür nicht auf Kautionsvermögen zurückgreifen.

Pokern ist für Vermieter nicht tabu - solange sie dafür nicht auf Kautionsvermögen zurückgreifen.

© Andrew Brown / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Wer in eine andere Wohnung umzieht, der hat im Regelfall einen neuen Vermieter - und damit zunächst einmal vieles neu zu regeln. Das trifft unter anderem auf das "Eintrittsgeld" zu, das den Namen Mietkaution trägt.

Diese Kaution soll dem Vermieter zumindest teilweise die Sicherheit geben, bei Beendigung des Mietverhältnisses für bis dahin aufgelaufene Miet- oder Nebenkostenrückstände oder fehlende Schönheitsreparaturen noch auf ein kleines Polster zurückgreifen zu können.

Das heißt: So klein ist das Polster gar nicht: Der Vermieter darf maximal drei Monatsmieten ("kalt", also ohne Nebenkosten) verlangen. Und der Mieter hat das Recht, die Vermietersicherheit in drei Monatsraten abzustottern; Rate 1 zu Beginn des Mietverhältnisses.

Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter die Kaution, die ja unbestritten Eigentum des Mieters ist, "getrennt von seinem übrigen Vermögen" verzinslich anzulegen hat, und zwar mit dem "für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz".

Gewitzte Vertragspartner machen aus der daraus resultierenden Miniverzinsung mehr, indem sie zum Beispiel festverzinsliche Papiere kaufen, wenn das Mietverhältnis von vornherein auf längere Zeit angelegt ist. Das Guthaben des Mieters wächst damit schneller - und die Sicherheit des Vermieters in gleichem Maße. Generell keine Zinsen gibt es für Kautionen an Studentenwohnheime.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, "andere Anlageformen" zu vereinbaren, etwa Aktienfonds oder Aktien "pur". Wichtig ist, dass das Geld wiederum getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters angelegt wird, was für den Mieter unter anderem dann Bedeutung haben kann, wenn der Vermieter pleite geht.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) sieht in der Option einer besseren Verzinsung des Sicherheitspolsters für den Vermieter nicht nur Vorteile für die Mieter. Denn es könnte von einer risikobehafteten Anlage der Kautionsgelder möglicherweise am Ende nur noch wenig oder gar nichts mehr übrig bleiben. Der DMB empfiehlt deshalb seinen Klienten, sich "auf solche Vereinbarungen erst gar nicht einzulassen".

Alle gesetzlichen Regelungen können einen vollen Schutz vor einem Verlust der Mietsicherheit nicht bieten. Was ist beispielsweise, wenn der Vermieter zwar anfangs vertragstreu ist, aber im Laufe des Mietverhältnisses finanzielle Engpässe mit Hilfe der Kaution überbrückt?

Wichtig ist deshalb, dass Mieter und Vermieter auch andere Formen der Sicherheitsleistung vereinbaren können. So kann ein Konto eingerichtet werden, über das Vermieter und Mieter nur gemeinsam verfügen können - was auf einfache Weise Ärger ersparen hilft. Oder es wird ein Konto auf den Namen des Mieters eröffnet, das dem Vermieter verpfändet ist. Außerdem kann der Mieter im Einverständnis mit dem Vermieter als Sicherheit eine Bürgschaft stellen.

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