Solide Vorsorge für die Ausbildung der Kinder

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 Selbstständige Mediziner sind in einem Dilemma, wenn sie Rücklagen für die Ausbildung ihrer Kinder schaffen wollen: Einerseits soll das Kapital im Fall einer Insolvenz vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt sein. Anderseits wollen die Eltern verhindern, dass ihre Kinder in jungen Jahren das Geld unüberlegt verschwenden.

Mit einem Fondssparplan lässt sich das Problem nicht lösen: "Läuft der Fonds auf den Namen von Mutter oder Vater, ist er im Insolvenzfall gefährdet", sagt Torsten Zierk, Anlageexperte der apoBank. "Läuft er auf den Namen des Kindes, kann dieses ab seinem 18. Geburtstag uneingeschränkt über das Kapital verfügen." Eltern könnten lediglich einen Sparplan im Namen des Kindes abschließen, dieses aber nicht darüber informieren.

Die apoBank hat für diese Fälle in Kooperation mit der Deutschen Ärzteversicherung ein spezielles Kindervorsorgeprodukt entwickelt: DocJunior. "Es handelt sich hierbei um eine spezielle Rentenversicherung, die auf die Bedürfnisse der Kinder hin konzipiert wurde. Während der Laufzeit können zu gewissen Anlässen Teile des Kapitals gebührenfrei entnommen werden", sagt apoBank-Experte Dieter Stroekens. Möglich ist dies etwa zum 18. Geburtstag, zum Abschluss von Ausbildung oder Studium oder beim Kauf einer Immobilie.

Als Versicherungsnehmer können nicht nur Eltern, sondern etwa auch Großeltern agieren. Damit sei gewährleistet, dass eine Verfügung durch das Kind nur mit Zustimmung des Versicherungsnehmers möglich ist. Es lässt sich auch festlegen, wann die Police an das Kind übertragen wird, zum Beispiel mit 25 oder 30 Jahren.

Ein Service der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

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